Was passiert, wenn Händler kein Mehrweg anbieten oder ihren gesetzlichen Rücknahmepflichten nicht nachkommen?

FAQ

Wer sich nicht an die Pflicht zum Angebot und zur Rücknahme von Mehrwegverpackungen hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu zehntausend Euro belegt werden. Der Vollzug dieser Regelung ist Ländersache. Je nach geltendem Landesrecht können unterschiedliche Behörden der Länder zuständig sein.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2012

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