Was sagt das Bundesumweltministerium zu den verlängerten Laufzeiten mancher AKWs im Ausland?
FAQWer sich für die Atomenergie entscheidet, muss sich den kritischen Fragen seiner Nachbarn stellen. Das gilt insbesondere für den Langzeitbetrieb älterer Anlagen.
Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums ist die Durchführung einer grenzüberschreitenden Prüfung der Umweltverträglichkeit nicht nur dann Pflicht, wenn es um den Neubau von Anlagen geht. Sie ist auch dann verpflichtend, wenn die Laufzeit älterer Atomkraftwerke (AKW) verlängert wird. Denn erhebliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen können nicht nur aufgrund der Errichtung und des erstmaligen Betriebs eines AKW auftreten, sondern auch aufgrund des fortgesetzten Betriebs, der über die ursprünglich genehmigte Laufzeit eines AKW hinausgeht.
Gerade angesichts des alternden AKW-Bestandes in Europa und der zunehmenden Tendenz, Laufzeiten zu verlängern oder auch Leistungserhöhungen bis an die Grenze der technischen Machbarkeit zu gestatten, halten wir diese Debatte für sehr wichtig.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Tihange und Doel
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