Was unternimmt die EU derzeit?

FAQ

In der EU wurde eine wirksame Regelung für absichtlich zugesetzte Mikroplastikpartikel im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH im Jahr 2023 beschlossen: in Kosmetika, Farben und Medikamenten genauso wie beim Einstreumaterial von Kunstrasenplätzen ist der Einsatz von entsprechenden Mikroplastikpartikeln nicht mehr zugelassen. Die Beschränkung wird für die unterschiedlichen Anwendungen schrittweise wirksam, um den Herstellern ausreichend Zeit für die Entwicklung von Alternativen und die Umstellung der Produktion zu ermöglichen. Die Übergangsfristen betragen bis zu zwölf Jahre, also bis zum Jahr 2035.

Die Mikroplastik-Beschränkung ist Teil der EU-Kunststoffstrategie. Sie wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) fachlich vorbereitet. 2019 fand dazu auch eine ausführliche öffentliche Konsultation statt. Das Bundesumweltministerium hat durch seine Initiative für eine Selbstverpflichtung diese umfassende Beschränkungsregel für Mikroplastik befördert und beschleunigt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Erstes Mikroplastik-Verbot seit 2023

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1703

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.