Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung?

FAQ

Derzeit absehbar sind:

  • Die zwei letzten aktuellen Einkommensteuerbescheide, maximal drei Jahre alt, der antragstellenden Person sowie von deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner/in oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft. Wurde eine gemeinsame steuerliche Veranlagung durchgeführt, sind ebenfalls die beiden aktuellen Einkommensteuerbescheide aus zwei Steuerjahren einzureichen; in diesem Fall genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner.
  • zum Nachweis der Anzahl förderrelevanter Kinder: Kindergeldnachweis der Familienkasse.
  • bei von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen: die EU-Konformitätsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs.

Für die Antragstellung ist eine Identifizierung über BundID erforderlich. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie vorab sicherstellen, dass Sie über ein ELSTER-Zertifikat oder einen aktivierten Online-Personalausweis (eID) verfügen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderung von E-Autos

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2457

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.