Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung?
FAQDerzeit absehbar sind:
- Die zwei letzten aktuellen Einkommensteuerbescheide, maximal drei Jahre alt, der antragstellenden Person sowie von deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner/in oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft. Wurde eine gemeinsame steuerliche Veranlagung durchgeführt, sind ebenfalls die beiden aktuellen Einkommensteuerbescheide aus zwei Steuerjahren einzureichen; in diesem Fall genügt jeweils der gemeinsame Einkommensteuerbescheid für beide Partner.
- zum Nachweis der Anzahl förderrelevanter Kinder: Kindergeldnachweis der Familienkasse.
- bei von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen: die EU-Konformitätsbescheinigung des betreffenden Fahrzeugs.
Für die Antragstellung ist eine Identifizierung über BundID erforderlich. Für einen reibungslosen Ablauf sollten Sie vorab sicherstellen, dass Sie über ein ELSTER-Zertifikat oder einen aktivierten Online-Personalausweis (eID) verfügen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderung von E-Autos
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