Welche Einwegkunststoffprodukte sind von der Kennzeichnung betroffen?
FAQDie Kennzeichnung ist auf den Verpackungen von kunststoffhaltigen Hygieneprodukten, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttüchern vorzunehmen. Weiterhin sind die Verpackungen von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern und von kunststoffhaltigen Filtern zur Verwendung in Tabakprodukten zu kennzeichnen. Auch Einweggetränkegetränkebecher müssen künftig eine Kennzeichnung tragen und zwar nicht auf der Verpackung, sondern auf dem Becher selbst.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung
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