D.02 Welche Geräte stehen unter Arztvorbehalt?

FAQ

Einen Arztvorbehalt für Geräte gibt es nicht. Der Arztvorbehalt in der NiSV bezieht sich auf die Durchführung bestimmter Anwendungen, nicht auf den Einsatz bestimmter Geräte. Ob mit einer Anlage, mit der nicht unter Arztvorbehalt stehende Anwendungen durchgeführt werden sollen, auch unter Arztvorbehalt stehende Anwendungen grundsätzlich möglich wären, ist unerheblich.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1820

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