Welcher Grenzwert gilt für die Außenluft?

FAQ

Für die Außenluft gilt gemäß der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) ein NO2-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als Jahresmittelwert. Der Kurzzeitwert für die Außenluft, der im Jahr 18 Mal überschritten werden darf, liegt bei 200 Mikrogramm pro Kubikmeter als Stundenmittel.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
NO2 Innen und Außen

https://www.bundesumweltministerium.de/FA752

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