Wie ist das weitere Verfahren zur EU-Taxonomie?

FAQ

Im Europäischen Parlament hat es bei der Abstimmung am 6. Juli 2022 keine Mehrheit für einen Einwand gegen die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie gegeben. Im Rat der Europäischen Union ist die erforderliche Mehrheit für einen Einwand gegen den delegierten Rechtsakt ebenfalls nicht gegeben, wobei die Bundesregierung dagegen gestimmt hat. Damit tritt der delegierte Rechtsakt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Taxonomie und die rechtliche Grundlage

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1781

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