Wie kann ich als Hersteller herausfinden, ob ich betroffen bin?

FAQ

Um die verpflichteten Hersteller über den Einwegkunststofffonds und die damit verbundenen Pflichten zu informieren, werden auf DIVID eine Vielzahl von Informationen bereitgestellt. Unter anderem gibt es Self-Checks, mit denen Unternehmen eigenständig eine Einschätzung dazu vornehmen können, ob sie Hersteller im Sinne des Gesetzes sind, ob ihr Produkt in den Anwendungsbereich des Einwegkunststofffondsgesetzes fällt und um welche Produktart es sich gegebenenfalls handelt. Zudem können Hersteller mit den auf DIVID bereitgestellten Antragsformularen kostenpflichtig Einordnungsanträge stellen, um unter anderem ihre Herstellereigenschaft rechtsverbindlich feststellen zu lassen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffabgabe

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2315

Wege zum Dialog

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