Wie kann ich meine E-Zigarette richtig entsorgen?

FAQ

Da ausgediente E-Zigaretten Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) sind, müssen diese einem zur Sammlung berechtigten Akteur übergeben werden. Dies regelt das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Zu den Akteuren, die EAG zurücknehmen müssen, zählen Hersteller, kommunale Sammelstellen oder Händler.

Die Kommunen sind verpflichtet, in ausreichender Anzahl Rückgabestellen für die Bürgerinnen und Bürger einzurichten, bei denen EAG und damit auch alte E-Zigaretten abgegeben werden können. Auch im Handel müssen alte E-Zigaretten zurückgenommen werden. Neu ist hier, dass die Rücknahme unabhängig von der Größe der Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche erfolgen muss: Jedes Geschäft, dass E-Zigaretten vertreibt, ist damit auch verpflichtet sie zurückzunehmen. Eine Rückgabe ist also auch im Kiosk oder an der Tankstelle möglich.

E-Zigaretten richtig entsorgen 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
E-Zigaretten richtig entsorgen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1949

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