Wie läuft die Strategische Umweltprüfung ab?

FAQ

In Deutschland ist die Strategische Umweltprüfung ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das sicherstellen soll, dass Umweltaspekte frühzeitig in die Planung von Programmen und Plänen einfließen. Sie ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt und wird insbesondere dann durchgeführt, wenn Pläne oder Programme erarbeitet werden, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Der Ablauf einer Strategischen Umweltprüfung stellt sich wie folgt dar:

  1. Anwendbarkeit prüfen
    Zunächst wird geprüft, ob die SUP für den betreffenden Plan oder das Programm erforderlich ist. Das UVPG legt fest, welche Arten von Plänen und Programmen einer SUP unterzogen werden müssen.
  2. Scoping (Umfang und Detaillierungsgrad)
    In dieser Phase wird der Untersuchungsrahmen festgelegt. Es wird bestimmt, welche Umweltaspekte untersucht werden sollen und in welchem Umfang dies geschehen soll. Hierzu können relevante Behörden und die Öffentlichkeit beteiligt werden. Im Rahmen der aktuellen SUP des aktualisierten Nationalen Entsorgungsprogramms fand dieser Termin im Oktober 2024 statt. Dieser Termin war auch für die Teilnahme von Dritten zugänglich (Protokoll).
  3. Erstellung des Umweltberichts
    Im Rahmen des SUP-Prozesses wird ein Umweltbericht erstellt, der die potenziellen Umweltauswirkungen des Plans oder Programms beschreibt. Dieser Bericht soll die Auswirkungen auf Faktoren wie Biodiversität, Wasser, Boden, Klima, Landschaft und das kulturelle Erbe bewerten.
  4. Öffentliche Beteiligung
    Der Umweltbericht und der Entwurf des Plans oder Programms werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es wird eine Frist festgelegt, innerhalb derer Stellungnahmen eingereicht werden können. Diese Phase ist wichtig, um Transparenz zu gewährleisten und den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken oder Vorschläge einzubringen.
  5. Prüfung der Stellungnahmen
    Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und, wenn nötig, in den Plan oder das Programm eingearbeitet. Dies kann zu Änderungen oder Anpassungen führen, um negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu mindern.
  6. Abschließende Entscheidung
    Nach Abschluss der Prüfung wird der Plan oder das Programm verabschiedet. Dabei wird eine Erklärung veröffentlicht, die darlegt, wie Umweltaspekte und die Ergebnisse der SUP in den Plan oder das Programm einbezogen wurden.
  7. Überwachung (Monitoring)
    Nachdem der Plan oder das Programm umgesetzt wurde, werden die tatsächlichen Umweltauswirkungen überwacht. Dies dient dazu, unvorhergesehene negative Auswirkungen zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Protokoll des Scoping-Termins (inklusive Anlagen) (PDF, 5,9 MB) 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Nationales Entsorgungsprogramm

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2346

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