Wie sieht der weitere Prozess aus, wann tritt die Verordnung in Kraft?

FAQ

Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Der Kabinettbeschluss und die Zuleitung dem Bundestag erfolgten fristgerecht am 19. Februar 2020 beziehungsweise zum 01. März 2020. Das Parlament hat sich nach dem Ablauf von drei Sitzungswochen seit Eingang mit der Rechtsverordnung nicht befasst, daher wird diese demnächst unverändert verkündet und dann am darauf folgenden Tag in Kraft treten.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1352

Wege zum Dialog

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