Wie sollen die Düngemengen erfasst werden?

FAQ

Der bisherige Nährstoffvergleich wird durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlich ausgebrachten Dünger ersetzt. Die Aufzeichnung muss innerhalb von zwei Tagen erfolgen. Der Landwirt muss die schlaggenauen Aufzeichnungen zu den aufgebrachten Nährstoffmengen (Stickstoff und Phosphor) außerdem im darauffolgenden Jahr zu einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme zusammenfassen und aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen bei Kontrollen der Landwirtschaftsämter vorgelegt werden und können mit dem Düngebedarf, den der Landwirt auch aufzeichnet, gegenübergestellt werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Düngeverordnung: Kontrolle der Düngeverordnung

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1345

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