Wie stärkt die Bundesregierung das Recht auf Reparatur insgesamt?
FAQDas Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" ist ein weiterer wichtiger Baustein neben verschiedenen anderen Maßnahmen des Bundesumweltministeriums zur Schaffung eines Rechts auf Reparatur, des Ökodesigns sowie der Kreislaufwirtschaft insgesamt.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Ökodesign hat das BMUV auf europäischer Ebene das Recht auf Reparatur und die Verbraucherrechte vorangebracht. So hat das BMUV zusammen mit dem Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) erreicht, dass Smartphones und Tablets ab 20. Juni 2025 besser reparierbar werden. Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, nur weil der Akku nicht ausgetauscht werden kann. So müssen die Hersteller ab diesem Zeitpunkt für neue Geräte Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie z.B. Displays und Akkus, für 7 Jahre zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen Hersteller das Produkt künftig so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Geräte sollen eine Softwarefunktion enthalten, die das Gerät auf die Werkseinstellungen zurücksetzt und standardmäßig alle personenbezogenen Daten sicher löscht. Zusätzlich müssen die Hersteller Software Updates für 5 Jahre zur Verfügung stellen. Software-Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird.
Das ist ein großer Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft. Auch ein Reparierbarkeitslabel wird sich ab 20. Juni 2025 auf Handys und Tablets finden. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A bisE angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Das auf EU-Ebene beschlossene einheitliche Ladekabel schont ebenfalls Ressourcen und Geldbeutel gleichzeitig.
Außerdem hat sich das BMUV im Rahmen der Verhandlungen zur Europäischen Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Right-to-repair-Richtlinie) erfolgreich für eine Stärkung der Verbraucherrechte eingesetzt. So erhalten Verbraucher*innen einmalig eine Verlängerung der zweijährigen Gewährleistungsfrist um ein Jahr auf nunmehr drei Jahre, wenn sie im Falle eines Mangels der Kaufsache statt einer Ersatzlieferung eine Reparatur wählen.
Die Stärkung der Reparatur ist auch ein wichtiges Element in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die die Bundesregierung derzeit abstimmt. Diese Strategie wird Ziele und Maßnahmen zum zirkulären Wirtschaften und zur Ressourcenschonung enthalten und bereits existierende Strategien bündeln.
Reparaturen sind ein wesentlicher Aspekt des nachhaltigen Konsums und tragen zum Klimaschutz und zur Schonung von Ressourcen bei. Sie unterstützen damit ebenfalls die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum der Bundesregierung, in welchem u.a. das Ziel der Halbierung der konsumbezogenen Treibhausgas-Emissionen pro Kopf und Einwohner in Deutschland bis 2030 verankert ist.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen"
Stand: