Wie werden die belasteten Gebiete bestimmt?

FAQ

In der Düngeverordnung ist festgelegt, dass in einer Verwaltungsvorschrift des Bundes einheitliche Kriterien für die Ausweisung der belasteten Gebiete aufgestellt werden. Eine Projektgruppe mit Fachleuten aus Bund und Ländern – paritätisch mit Fachleuten der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft besetzt – hat eine solche Verwaltungsvorschrift erarbeitet. Ziel war es, Kriterien für eine differenzierte und verursachergerechte Gebietsausweisung festzulegen. Dabei sollen neben Daten der Gewässerbeschaffenheit insbesondere auch Daten über landwirtschaftliche Nährstoffemissionen sowie ein einheitliches Modell zur Beschreibung und Quantifizierung der Eintrags-, Transport- und Strömungsvorgänge herangezogen werden. Die Vorschrift wird auch einheitliche Kriterien für die Messstellenauswahl für eine differenzierte Gebietsausweisung enthalten. Die Verwaltungsvorschrift soll im Herbst 2020 im Bundesrat behandelt werden.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1344

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.