Wie werden die Flächen des Nationalen Naturerbes für den Naturschutz gesichert?

FAQ

Viele Flächen des Nationalen Naturerbes sind in großen Teilen bereits als Schutzgebiet ausgewiesen – als Nationalpark, Biosphärenreservat oder als Naturschutzgebiet. Darüber hinaus haben sich die Flächeneigentümer des Nationalen Naturerbes gegenüber dem Bund vertraglich zur Einhaltung strenger Naturschutzvorgaben verpflichtet. Bestandteil der Übertragungsvereinbarungen zu den Flächen des Nationalen Naturerbes ist ein umfassender Katalog von Auflagen und Vorgaben zur zukünftigen Betreuung der Flächen. Pachtverträge müssen so umgestaltet werden, dass zukünftig allein der Naturschutz im Vordergrund steht.

Die Bundesregierung hat – vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz – jederzeit die Möglichkeit, die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Viele Entscheidungen zur zukünftigen Entwicklung der jeweiligen Fläche müssen von den Flächeneigentümern auch mit dem Bundesumweltministerium beziehungsweise dem Bundesamt für Naturschutz einvernehmlich abgestimmt werden. Naturschutzorganisationen sichern die Ziele für ihre Naturerbe-Flächen zudem über einen Grundbucheintrag ab.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Nationales Naturerbe

https://www.bundesumweltministerium.de/FA805

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