Wie wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden bei der Zulassung von Fracking-Maßnahmen sichergestellt?

FAQ

Für alle Maßnahmen, die beim Fracking erfolgen, wird eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung in der UVP-Verordnung Bergbau eingeführt. Das gilt auch für die Versenkung des Lagerstättenwassers. Nach dem Bundesberggesetz sind dazu ein Planfeststellungsverfahren und zugleich eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Nach höchstrichterlicher Auslegung müssen zusätzlich auch die betroffenen Kommunen am Verfahren beteiligt werden. 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Fracking

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA176

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