Wird auch Leasing mit sozialer Staffelung gefördert?

FAQ

Ja, das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro.

Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderung von E-Autos

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2453

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