Wird Fracking in Natura-2000-Gebieten verboten?

FAQ

Unkonventionelles Fracking für die Erdgasgewinnung in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein und Kohleflözgestein ist verboten und damit von vornherein auch in allen Natura 2000-Gebieten ausgeschlossen. In diesen Gebieten dürfen auch keine Anlagen für die vier möglichen Probebohrungen errichtet werden. 

In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Frackinganlagen generell verboten. Rund ein Viertel der Natura 2000-Gebiete sind gleichzeitig Nationalparks oder Naturschutzgebiete.

Bei Anträgen auf ein konventionelles Fracking insbesondere im Sandgestein ist im Einklang mit EU-rechtlichen Vorgaben für jedes Natura 2000-Gebiet zu prüfen, ob die Frackingmaßnahmen das Gebiet und die dort vorhandenen Arten gefährden würden. Wenn dies der Fall ist, ist Fracking dort nicht zulässig.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Fracking

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA175

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.