ANK – Umsetzung des Aktionsprogramms
FAQs
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Das Aktionsprogramm ist als ein breit aufgestelltes Programm angelegt, das über eine finanzielle Förderung die erforderlichen Verbesserungen des Zustands von Ökosystemen anstößt, aber auch notwendige Anpassungen des regulativen Rahmens, verstärkte Forschungsanstrengungen, eine Verbesserung des Monitorings und weitere flankierende Maßnahmen enthalten wird.
Im Kern des Programms sollen die Finanzierung von Renaturierungsmaßnahmen und Anreize für angepasste Bewirtschaftungsformen stehen, die zum Natürlichen Klimaschutz beitragen. Hierzu werden wir auch neue Förderprogramme auflegen.
Angesichts der Vielfalt der betroffenen Ökosysteme und potentiellen Förderadressaten ist klar, dass es keinen "one fits all-Ansatz" geben kann. Vielmehr erarbeiten wir für die einzelnen Förderbereiche maßgeschneiderte Umsetzungskonzepte. Eine enge Abstimmung auf bereits bestehende Aktivitäten zum Natur- und Klimaschutz und eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern sind dabei unverzichtbar.
Stand:
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Während der klassische Naturschutz von den Ländern wahrgenommen wird, ist es Aufgabe des Bundes, die Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutzes aufgrund ihres Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz maßgeblich voranzutreiben.
Dabei steht außer Frage, dass die Umsetzung nur in enger Abstimmung gelingen kann. Dementsprechend stehen Bund und Länder im Rahmen der Umsetzung des ANK auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Konstellationen in engem fachlichen Austausch.
Ein weiteres gutes Beispiel für eine enge Abstimmung mit den Ländern ist der Moorschutz, wo es mit der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz bereits eine gute Grundlage für die gemeinsame Erreichung der Klimaschutzziele gibt.
Stand:
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Auch beim Natürlichen Klimaschutz müssen wir schnell in die Umsetzung und damit in die Klimawirksamkeit kommen. Wie Planungs- und Ausführungsschritte für Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes beschleunigt werden können, wird gegenwärtig geprüft. Ziel ist es, die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Umsetzung von konkreten Projekten des Natürlichen Klimaschutzes wie auch des Naturschutzes zügiger abgewickelt werden kann. In diesem Kontext sollen auch etwaige Planungshindernisse identifiziert, aufgegriffen und, wo hilfreich auch mit Rechtsänderungen gelöst werden.
Stand:
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Das ANK ist ein breit angelegtes Programm, das Synergieeffekte zwischen Natur- und Klimaschutz in besonderer Weise nutzt. Deshalb ist es ganz klar, dass es viele Verbindungen zu anderen Programmen der Bundesregierung gibt. Zu neu aufgelegten Programmen wie auch zu solchen, die schon länger erfolgreich laufen. Diese Schnittstellen des ANK zu anderen Programmen stimmen wir jeweils konkret ab. Doppelförderung vermeiden wir, indem für alle Maßnahmen zunächst geprüft wird, ob und inwieweit eine zusätzliche Finanzierung erforderlich und möglich ist.
Eine besonders enge Verbindung besteht zwischen dem ANK und dem Klimaschutzprogramm. Die Maßnahmen, die wir für den Landnutzungssektor in das Klimaschutzprogramm 2023 eingebracht haben, speisen sich aus dem ANK. Und im Rahmen des ANK werden wir diese Maßnahmen weiter ausformulieren und umsetzen. Die Maßnahmen der Nationalen Moorschutzstrategie sollen dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2030 die jährlichen Treibhausgasemissionen aus entwässerten Moorböden um mindestens fünf Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente gesenkt werden. Dies soll mit der Wiedervernässung von trockengelegten Mooren und Moorböden erreicht werden. Gleichzeitig soll die Wiedervernässung die Biodiversität in den Moorregionen fördern. Der Moorbodenschutz bildet im ANK ein eigenes Handlungsfeld. Es besteht besonders großer Handlungsbedarf, um das Reduktionsziel zu erreichen. Ein großer Teil der im ANK bereit gestellten Mittel soll daher in Maßnahmen zum Moorbodenschutz fließen.
Die Nationale Wasserstrategie, die die Bundesregierung im März 2023 verabschiedet hat, hat als einen Kerninhalt die Wiederherstellung und Erhaltung des naturnahen Wasserhaushalts in Verbindung mit der wassersensiblen Flächennutzung in Stadt und Land. Das sind wichtige Voraussetzungen für Natürlichen Klimaschutz. Ähnliches gilt für die geplante Meeresstrategie.
Auch zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die auf EU-Ebene im Trilog geeinigt ist, besteht ein besonders enger Bezug. Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird einen zentralen Beitrag dazu leisten, die europäischen Wiederherstellungsziele umzusetzen.
Um erste Schritte und Maßnahmen der neuen Bundesregierung schnell sichtbar zu machen und der Dringlichkeit der Klimaanpassung Rechnung zu tragen, hat Bundesumweltministerin Lemke im März 2022 ein "Sofortprogramm Klimaanpassung" auf den Weg gebracht. Im Fokus des Programms steht die Unterstützung von Kommunen durch den Ausbau von Förderprogrammen und Kompetenzaufbau, durch passgenaue Beratung vor Ort und bessere Vernetzung. Das Programm setzt dabei insbesondere auf Synergien zu weiteren Aspekten der Nachhaltigkeit wie naturbasierte Lösungen und Klimaschutz und verfügt daher über wichtige Schnittstellen zum ANK. Weitere Meilensteine der Klimaanpassung werden im Laufe der Legislaturperiode auf das Sofortprogramm folgen.
Darüber hinaus können viele Maßnahmen wie Moorvernässung, Grünland- oder Wildnisentwicklung die Populationen von bedrohten Arten wie zum Beispiel der Wiesenbrüterarten (unter anderem Kiebitz, Brachvogel, Uferschnepfe) stärken. Das ANK kann somit einen wichtigen Baustein darstellen, um viele Arten regional und deutschlandweit in einen guten Erhaltungszustand zu bringen und stärkt damit die nationalen Artenhilfsprogramme.
Stand:
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Die Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) hat einen Beschluss zum Verständnis von naturbasierten Lösungen (Nature-based Solutions, NbS) gefasst. Demnach umfassen NbS Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Wiederherstellung, zur nachhaltigen Nutzung und zur Bewirtschaftung natürlicher oder veränderter Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meeresökosysteme. Diese Maßnahmen begegnen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen wirksam und anpassungsfähig und tragen gleichzeitig zu menschlichem Wohlbefinden, Ökosystemleistungen, Resilienz und biologischer Vielfalt bei. NbS tragen somit effektiv und nachhaltig zur Erreichung der Biodiversitäts- und Klimaziele bei und stellen Synergien zwischen diesen her. Oftmals tragen sie darüber hinaus zu weiteren Entwicklungszielen der Agenda 2030 bei.
Entsprechend sind naturbasierte Lösungen zentrale Maßnahmen zur Umsetzung des Natürlichen Klimaschutzes und wichtiger Bestandteil des ANK. Beispiele sind hier unter anderem die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Auen und der Schutz wertvoller Ökosysteme wie etwa alter, naturnaher Buchenwälder.
Stand:
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Die Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz werden unmittelbar zur Erreichung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft – dem sogenannten LULUCF-Sektor – beitragen. Daher sind zentrale Maßnahmen bewusst sowohl im Klimaschutzprogramm 2023 als auch im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz verankert.
Den größten unmittelbaren Effekt auf die Emissionsbilanz des Landnutzungssektors haben die Maßnahmen, die die großen Quellen und Senken für Treibhausgase betreffen: entwässerte Moore, Böden und Wälder. Einen Beitrag liefern aber auch Renaturierung, Maßnahmen zur Schaffung naturnäherer Agrarlandschaften, Wildnisgebiete und zur Stärkung der Stadtnatur. Alle diese Maßnahmen werden wir gerade wegen ihrer Wirkung auf die Emissionsbilanz in das Sofortprogramm Klimaschutz einbringen.
Darüber dürfen aber die Maßnahmen nicht aus dem Blick geraten, die die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Moorschutz, Waldschutz und Renaturierungsmaßnahmen gelingen können. Wichtig sind alle Maßnahmen, die direkt oder indirekt dazu beitragen, die Resilienz unserer Ökosysteme zu stärken, selbst wenn sich das nicht unmittelbar in CO2-Bilanzen niederschlägt.
Gerade beim Natürlichen Klimaschutz ist es zugleich wichtig, langfristig zu denken. Viele Maßnahmen brauchen Zeit, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Wenn es beispielsweise darum geht, unseren Wald fit für die Zukunft zu machen, planen wir nicht für Jahre, sondern für Jahrzehnte.
Stand:
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Ein wichtiger Schritt bei der Erarbeitung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz war der Prozess zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Alle Interessengruppen, insbesondere Verwaltungen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, diejenigen, die Flächen bewirtschaften oder besitzen, Verbände und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, hatten die Möglichkeit, sich über die Beteiligungsplattform des BMUV in den Prozess einzubringen und ihre Stellungnahmen, Kommentare und weiteren Ideen abzugeben sowie eigene Maßnahmen vorzuschlagen. Die mehrwöchige Online-Konsultation wurde am 5. September 2022 mit einer digitalen Auftaktveranstaltung unter der Teilnahme von Bundesumweltministerin Steffi Lemke eingeläutet. Die insgesamt 1.028 eingegangenen Kommentare und über 122 Stellungnahmen wurden vom BMUV ausgewertet, fachlich geprüft und teilweise berücksichtigt.
In der Umsetzungsphase des ANK ist das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) die erste Anlaufstelle für das Thema Natürlicher Klimaschutz auf Bundesebene. Neben der Koordination der bundesweiten Beratung zum Thema Natürlicher Klimaschutz informiert das Kompetenzzentrum über unterschiedliche Fördermöglichkeiten, stellt Fachinformationen zur Verfügung und bringt zudem Akteure und interessierte Personen in verschiedenen Veranstaltungsformaten zusammen. Das KNK fördert somit nicht nur die Vernetzung in den Ländern, Regionen und der Beteiligten vor Ort, sondern unterstützt auch die praktische Umsetzung von Maßnahmen mit etablierten Kümmererstrukturen – sowohl auf lokaler und regionaler als auch nationaler Ebene.
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