CO2-Flottenzielwerte
FAQs
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Die Neuregelung bezieht sich nur auf Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab 2035. Vorher zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor (also die "Bestandsflotte"), sind weiterhin für die Straße zugelassen. Neue Verbrenner dürfen auch über 2035 hinaus weiterhin gekauft und zugelassen werden. Es wird jedoch pro Gramm CO₂/km, die ein Neufahrzeug ausstößt, eine Emissionsüberschreitungsabgabe von 95 Euro fällig — ein sparsamer neuer Verbrenner würde sich damit um rund 10.000 Euro verteuern. Es handelt sich also entgegen der umgangssprachlichen Darstellung nicht um ein "Verbrennerverbot" oder ein "Verbrenner-Aus", zumal die EU-Kommission zusätzliche Regelungen für ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Verbrennern plant.
Wer also in Deutschland seinen Verbrenner auch über 2035 hinaus fahren möchte, kann dies noch sehr lange tun. Mit Blick auf den steigenden CO₂-Preis und die Erweiterung des europäischen Emissionshandels auf den Verkehrsbereich ist jedoch zu erwarten, dass Kraftstoffe in den 2030er Jahren sehr viel teurer sein werden als heute.
Stand:
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Die vorige Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen zunächst darauf verständigt, den Kommissionsvorschlag vollumfänglich zu unterstützen. Vor dem Umweltrat im Juni 2022 hat sie ihre Position angepasst und sich zusätzlich erfolgreich dafür eingesetzt, den folgenden Erwägungsgrund in den Verordnungstext aufzunehmen:
"Nach Konsultation der Interessenträger wird die Kommission – im Einklang mit dem Unionsrecht, außerhalb des Geltungsbereichs der für die Fahrzeugflotten geltenden Normen und in Übereinstimmung mit dem Ziel der Klimaneutralität der Union – einen Vorschlag für die nach 2035 erfolgende Zulassung von Fahrzeugen, die ausschließlich mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, vorlegen."
Erwägungsgründe sind die Begründung des Rechtstextes und erläutern einzelne Aspekte. Im Gegensatz zu den Rechtsnormen selbst können aus den Erwägungsgründen keine unmittelbaren Rechtsfolgen abgeleitet werden. Sie sind rein deklarativ.
Erste Vorschläge zur "Umsetzung des Erwägungsgrunds" hat die damalige EU-Kommission 2024 vorgestellt. Es zeichnete sich jedoch keine ausreichende Unterstützung aus den Mitgliedstaaten ab. Allerdings hat die aktuelle EU-Kommission angekündigt, dass E-Fuels im Rahmen der ursprünglich für 2026 vorgesehenen Überprüfung der CO₂-Flottenziele eine Rolle spielen werden. Zudem sollen die Arbeiten an der Überprüfung beschleunigt werden. Möglicherweise wird die EU-Kommission also schon 2025 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Flottenziele-Verordnung vorlegen.
Stand:
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Im Mai 2025 wurde im Eilverfahren eine gezielte Änderung der EU-Verordnung über CO2-Flottenziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge beschlossen, um die seit 2025 geltenden, strengeren CO2-Flottenziele kurzfristig durch eine Flexibilisierung über den Zeitraum 2025-2027 zu entschärfen. Hersteller müssen die Flottenziele nun nicht mehr in jedem Jahr einhalten, sondern lediglich im Durchschnitt über diese drei Jahre. Zielverfehlungen in 2025 können also mit einer Übererfüllung in 2026 oder 2027 verrechnet werden. Die Änderung ist ein Ergebnis des EU-Strategiedialogs Automobilindustrie im März 2025. Sie wurde unter den EU-Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament jeweils mit breiter Mehrheit angenommen.
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