Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb.
Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Diese Einkommensgrenze steigt für bis zu zwei Kindern je Kind um 5.000 Euro.
Stand:
Das Programm wird derzeit finalisiert. Weitere Details wird das Bundesumweltministerium zur Verfügung stellen.
Stand:
Das Förderprogramm ist auf Neuwagen ausgerichtet. Es fördert Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die genauen Anforderungen an Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb werden derzeit noch geklärt.
Stand:
Die Förderung wird so ausgestaltet, dass eine Basisförderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) von 3.000 Euro festgelegt werden soll.
Familien werden zusätzlich gefördert. Für bis zu zwei Kinder soll sich der Betrag pro Kind um 500 Euro erhöhen. Der zusätzliche Kinderbonus soll maximal 1.000 Euro betragen.
Niedrigere Einkommen werden stärker gefördert. Bei einem Netto-Haushaltseinkommen unter 3.000 Euro soll sich die Basisförderung um weitere 1.000 Euro erhöhen.
Stand:
Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt entspricht dem Medianwert von Neuwagenkäufern. Daraus ergibt sich, dass bei einem Einkommen bis zu dieser Grenze rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie beim Kauf eines Neuwagens profitieren könnte.
Stand:
Für die E-Auto-Förderung werden Mittel aus dem KTF in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro verausgabt.
Die gesamte Summe steht für den Zeitraum von 2026 bis 2029 zur Verfügung.
Stand:
Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird gerade finalisiert. Das Programm wird schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – gestartet.
Stand:
Vorschläge, die auch Regelungen für Gebrauchtwagen vorsehen, werden vom Bundesumweltministerium geprüft. Sie sind jedoch kein Bestandteil der 2026 startenden Förderung.
Stand:
Die genauen Anforderungen an die Fahrzeuge werden derzeit noch geklärt. Weitere Details wird das Bundesumweltministerium zur Verfügung stellen.
Stand:
Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Weitere Details wird das Bundesumweltministerium zur Verfügung stellen.
Stand:
Die Bundesregierung wird auf Basis der angekündigten EU-Initiativen "Industrial Accelerator Act" und "Battery-Booster" schnellstmöglich EU-rechtskonforme und möglichst EU-weit harmonisierbare Local-Content-Kriterien und tragfähige EU-Präferenzregelungen erarbeiten. Diese Vorgaben werden später in das laufende Förderprogramm integriert.
Stand:
https://www.bundesumweltministerium.de/FQ298
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