Förderung von E-Autos
FAQs
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Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 27./28. November auf weitere Eckpunkte des Programms verständigt.
Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Die Ausarbeitung des Programms liegt in der Federführung des Bundesumweltministeriums.
Stand:
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Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals, im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Für Brennstoffzellenfahrzeuge werden im Förderprogramm dieselben Fördersätze vorgesehen wie für Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb.
Stand:
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Die Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Um die Führungsrolle der deutschen Automobilindustrie in Zukunft zu behaupten braucht es einen starken Heimatmarkt für Elektromobilität. Die Förderung setzt einen wichtigen Impuls für den Hochlauf der E-Mobilität und ist ein Anschub für die deutsche und europäische Automobilwirtschaft.
Elektroautos fahren lokal emissionsfrei und sind über den gesamten Lebenszyklus bereits heute deutlich klima- und umweltfreundlicher als Verbrenner. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien am Strommix vergrößert sich dieser Vorteil weiter. Ein Grund dafür ist, dass E-Autos deutlich effizienter und sparsamer als Verbrenner sind. Sie haben einen deutlich höheren Wirkungsgrad, d.h. mit derselben Energiemenge können Elektroautos deutlich weiter fahren. Entsprechend sind die Energiekosten pro 100km oft deutlich niedriger – besonders beim Laden zuhause. Es gibt auch keinen Ölwechsel, keinen Auspuff, keinen Kupplungsverschleiß. Das spart Werkstattkosten. Und: E-Autos sind aktuell für mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Auch darüber hinaus haben Elektroautos weitere Vorteile für Umwelt und Lebensqualität: Sie stoßen kein Stickoxid und kaum Feinstaub aus. Gerade in Städten verbessert das die Luftqualität spürbar. Elektroautos sind leise – das ist gut für Wohngebiete und Innenstädte.
Stand:
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Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind seit 19. Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.
Stand:
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Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).
Details zur Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden in der Förderrichtlinie ausgeführt.
Stand:
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Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt entspricht dem Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung "Mobilität in Deutschland": Damit können rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren. Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich brauchen.
Stand:
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- Basisförderung: Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
- Förderung für Familien
- pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
- Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren 85.001 bis 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 Euro 80.001 bis 85.000 Euro nicht förderfähig 3.500 Euro 4.000 Euro 60.001 bis 80.000 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 45.001 bis 60.000 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushaltmit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren 85.001 bis 90.000 Euro nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 Euro 80.001 bis 85.000 Euro nicht förderfähig 2.000 Euro 2.500 Euro 60.001 bis 80.000 Euro 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro 45.001 bis 60.000 Euro 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro Stand:
Infografik: Wie hoch ist die Förderung?
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Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Stand:
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Für die E-Auto-Förderung werden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, also unter anderem den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung, in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro verausgabt.
Die gesamte Summe steht für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 2029 zur Verfügung. Die vorgesehenen Mittel reichen je nach Verteilung zwischen den vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden für insgesamt voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge.
Stand:
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Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb, sofern letztere Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Stand heute stammen etwa 80 Prozent der neuzugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion.
Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.
Stand:
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Vermutungen, es würden größtenteils chinesische Hersteller vom Förderprogramm profitieren, entsprechen nicht den bislang vorliegenden Daten. Repräsentative Aussagen zu den bewilligten Fahrzeugen im Rahmen der E-Auto-Förderung sind aufgrund der begrenzten Bewilligungszahlen derzeit zwar noch nicht seriös möglich. Erste Indizien auf Basis der vorliegenden Anträge zeigen jedoch, dass weniger als 15 Prozent der Anträge auf Fahrzeuge chinesischer Hersteller entfallen. Der Anteil ist bei batterieelektrischen Fahrzeugen noch geringer als bei Plug-in-Hybriden. Eine detailliertere Auswertung werden wir vornehmen, sobald genügend Bewilligungen vorliegen für ein belastbares Bild.
Zur Einordnung: Die deutsche Automobilwirtschaft hat sehr gute Elektroautos im Angebot. Das zeigt sich auch an der Inlandsnachfrage: Im vergangenen Jahr waren etwa 80 Prozent der bei uns neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion. In den Top 10 der reinen Elektroauto-Neuzulassungen im Mai (private und gewerbliche Käufer) finden sich neben Tesla ausschließlich Fahrzeuge aller drei deutschen Konzerne. Insgesamt zeichnet sich in den Zulassungszahlen des KBA für das bisherige Jahr 2026 trotz absolut stark wachsendem Markt für rein elektrische Pkw bisher kein steigender Marktanteil von chinesischen Marken ab. Währenddessen kommen noch weitere und auch günstigere Modelle der deutschen Hersteller auf den Markt.
Das Bundesumweltministerium beobachtet die weitere Entwicklung aufmerksam und ist bereit nachzusteuern, wenn sich entgegen der ersten Zahlen dafür ein Bedarf zeigen sollte. Auf Grundlage der geltenden europäischen Rechtslage wären Regelungen, die europäische Fahrzeuge bevorzugen, derzeit noch nicht ohne Weiteres zulässig. Allerdings wird eine Änderung der EU-Regeln derzeit beraten im Rahmen des Industrial Accelerator Act. Das Bundesumweltministerium ist offen für neue Möglichkeiten zur gezielten Förderung europäischer Produkte und bringt sich entsprechend ein in die Erarbeitung der deutschen Position.
Stand:
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Die Europäische Kommission hat am 4. März 2026 einen Vorschlag für den sogenannten „Industrial Accelerator Act“ (IAA) vorgelegt. Der Vorschlag ist Teil der europäischen Industrie- und Klimapolitik und sieht unter anderem mögliche „Made in Europe“-Regelungen für bestimmte strategische Industriebereiche vor.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für den IAA hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuelle Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen im Rahmen des deutschen Förderprogramms. Das Förderprogramm der Bundesregierung wird auf Grundlage der geltenden Rechtslage umgesetzt.
Der Vorschlag der EU-Kommission befindet sich nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beraten den Entwurf und müssen ihn gemeinsam beschließen. Dieses Verfahren nimmt üblicherweise geraume Zeit in Anspruch. Dabei sind Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission im weiteren Verfahren möglich. Verbindliche rechtliche Vorgaben entstehen erst nach Abschluss dieses Verfahrens sowie dem Inkrafttreten eines entsprechenden europäischen Rechtsakts.
Für das deutsche E-Auto-Förderprogramm wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen geprüft (siehe FAQ). Diese könnten gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in das Förderprogramm integriert werden. Das Bundesumweltministerium wird Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Fall frühzeitig informieren.
Stand: