Grenzwerte für Stickstoffdioxid
FAQs
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Der gültige Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) für die Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde im Jahr 1999 auf Basis des Vorschlags der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1997 von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Im Jahr 2008 wurde dieser Luftqualitätsgrenzwert von der EU bestätigt. Gleichzeitig wurde ein 1-Stunden-Mittelwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter verabschiedet, der höchstens 18-mal pro Jahr überschritten werden darf (EU 2008). Die Luftqualitätsgrenzwerte für NO2 gelten somit seit dem Jahr 1999, einzuhalten sind sie seit dem Jahr 2010. Sie sind in der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (EU-Luftqualitätsrichtlinie) festgelegt.
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Die bestehenden Regeln zur Luftqualität wurden von der Europäischen Kommission im Rahmen eines "Fitness-Checks" im Jahr 2019 überprüft.
Es wurde festgehalten, dass die Luftqualitätsrichtlinie nach wie vor relevant ist, da Luftverschmutzung weiterhin – auch in der EU – ein Problem für Umwelt und Gesundheit darstellt. Dies gilt für alle von der Luftqualitätsrichtlinie geregelten Luftschadstoffe. In ihrer Mitteilung zum Green Deal Ende des Jahres 2019 hat die Europäische Kommission, die das alleinige Initiativrecht für Rechtsetzung auf EU-Ebene hat, angekündigt, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie vorzulegen, mit dem Ziel, die Luftqualitätsstandards weiter an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anzunähern.
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Dazu besteht zum einen keinerlei Veranlassung, zum anderen wäre es rechtlich auch gar nicht möglich. Die Grenzwerte sind EU-weit vereinbart, als Teil der EU-Luftqualitätsrichtlinie und europarechtlich verbindlich. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang am 03. Juni 2021 die Bundesrepublik Deutschland wegen fortdauernder Überschreitung des Jahresgrenzwerts für Stickstoffdioxid seit 2010 verurteilt. Verglichen mit 2016, dem aktuellsten Bezugspunkt der Klage der Europäischen Kommission, hat sich die Stickstoffdioxid-Belastung bereits stark verbessert: von 90 Städten mit Überschreitungen im Jahr 2016 auf noch 6 Städte im Jahr 2020. Zukünftig ist von einer weiteren Minderung der Stickstoffdioxid-Belastung auszugehen, unter anderem durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte, den ansteigenden Anteil der E-Fahrzeuge sowie Maßnahmen in den betroffenen Städten und Kommunen.
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Die Europäische Kommission stützt ihre Vorschläge für Grenzwerte auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die Empfehlungen der WHO wurden im Jahr 2000 als Luftgüteleitwerte in den WHO Air Quality Guidelines for Europe veröffentlicht (WHO 2000) und im globalen Update der WHO Air Quality Guidelines 2005 bestätigt Am 22. September 2021 hat die WHO eine Aktualisierung der Air Quality Guidelines (AQGs) veröffentlicht, die den Großteil der bislang gültigen WHO-Richtwerte ersetzet. Die neuen Leitlinien der WHO wurden auf Basis umfangreicher epidemiologischer Studien erstellt und zeigen auf, dass sich Luftschadstoffe auch weit unterhalb der bisherigen WHO-Richtwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken. Infolgedessen hat die WHO für NO2 den bisherigen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3) abgesenkt. Dieser Wert ist aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation WHO besser dafür geeignet, die Gesundheit aller Menschen zu schützen, als der bisherige Wert. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Annäherung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie an die neuen WHO Leitlinien wird für das zweite Halbjahr 2022 erwartet.
- EU – Europäische Union (2008): Directive 2008/50/EC of the European Parliament and of the Council of 21 May 2008 on ambient air quality and cleaner air for Europe
- WHO – World Health Organization (2000): Air Quality Guidelines for Europe. WHO Regional Publications, European Series Number 91. Copenhagen, Denmark
- WHO – World Health Organization (2005): Air quality guidelines global update 2005. WHO Regional Office Europe. Copenhagen, Denmark
- WHO – World Health Organization (2021): WHO global air quality guidelines: particulate matter (PM2.5 and PM10), ozone, nitrogen dioxide, sulfur dioxide and carbon monoxide. WHO European Centre for Environment and Health. Bonn, Germany
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Die Stellungnahme der Lungenärzte ist keine wissenschaftliche Studie, die auf neuen wissenschaftlichen Analysen und Daten beruht, sondern zunächst eine Erklärung einzelner Ärzte, Therapeuten und Ingenieure. Einen nennenswerten fachlichen Streit über die Schädlichkeit von Stickstoffdioxid gibt es laut der Meinung zahlreicher Fachleute für Epidemiologie und Umweltmedizin allerdings nicht. Neue wissenschaftliche Untersuchungen in Bezug auf die Schädlichkeit von Stickstoffdioxid deuten eher darauf hin, dass die Grenzwerte abgesenkt als erhöht werden müssten. So hat zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie erst im November 2018 die Bundesregierung aufgefordert, sich für niedrigere Grenzwerte einzusetzen.
Auch in der aktuellen Debatte hat die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie keine Überarbeitung der Grenzwerte gefordert, sie hat die Stellungnahme lediglich als Anstoß für notwendige Forschungsaktivitäten sowie eine kritische Überprüfung der Auswirkungen von Stickstoffdioxid und Feinstaub gewürdigt. Am 27. Januar 2019 hat zudem das "Forum der Internationalen Lungengesellschaften" Stellung bezogen und distanziert sich in einer eigenen Stellungnahme in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutlich von den Aussagen der Lungenärzte rund um Professor Köhler.
Die Bundesregierung hat zudem die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften gebeten, eine Darstellung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Folgen der NO2- und Feinstaubbelastung in der Atemluft einschließlich einer Bewertung zu übermitteln. Die Leopoldina hat ihre Stellungnahme am 9. April 2019 vorgelegt . Durch die Stellungnahme der Leopoldina, wird das geltende europäische Recht und der geltende Jahresmittelgrenzwert für NO2 bestätigt.
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Nein. Für Feinstaub gibt es andere Luftqualitätsgrenzwerte und ein anderes Messverfahren. Beide Stoffe haben auch ganz andere Eigenschaften. Stickstoffdioxid ist ein Gas. Bei Feinstaub handelt es sich um ein Gemisch fester oder flüssiger Stoffe etwa von Rußpartikel, Staub aus Reifen-, Kupplungs- und Bremsenabrieb, Plastikteilchen, Pollen, Staub von Baustellen oder der Schüttgutverladung. Stickstoffoxide tragen jedoch als gasförmige Vorläufersubstanz unter anderem neben Ammoniak als besonders bedeutender Quelle zur sekundären Feinstaubbelastung bei. Beide Stoffe sind gesundheitsschädlich und können sich auf die Atemwege wie auf das Herz-Kreislaufsystem auswirken.