Meeresumweltschutz in der Nord- und Ostsee
FAQs
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Ein Großteil der deutschen Meeresschutzgebiete wurde so ausgewiesen, dass sie die Hauptverbreitungsgebiete des Schweinswals miteinschließen. Vor Sylt gibt es (in schleswig-holsteinischen Gewässern) ein Walschutzgebiet für die dortige Kinderstube der Schweinswale (Fortpflanzungs- und Aufzuchtgebiet).
Minderung der Lärmeinträge
Konsequente Anwendung des Lärmschutzkonzeptes bei der Bergung von Munition, der Errichtung von Windkraftanlagen, damit die Belastungen durch Sprengungen und Rammungen auf ein verträgliches Mindestmaß reduziert werden. So bringen wir energiepolitische Notwendigkeiten wie den Offshore-Ausbau in Einklang mit umweltschutzpolitischen Zielen.
Weitere Maßnahmen:
Entwicklung von lärmmindernden Maßnahmen in der Schifffahrt, damit die permanenten Schalleinträge (Dauerschall) ins Meer reduziert werden und es auch wieder Rückzugs- und Ruheräume gibt, zum Beispiel durch Einrichtung von schifffahrtsfreien Schutzgebieten. Dies ist aber ein langer Prozess, da die Regelungen von der Internationalen Schifffahrtsorganisation erlassen werden müssen.
Zur Verringerung des Kollisionsrisikos von schnellfahrenden Schiffen mit Walen hat das Verkehrsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium 2023 eine Befahrensverordnung für die Küstengewässer der Nordsee erlassen. Dort sind Bereiche ausgewiesen, wo Schiffe zum Schutz der Schweinswale langsamer fahren müssen.
Alternative Fangmethoden:
Zum Schutz des Schweinswals untersucht das BfN zusammen mit dem Thünen-Institut für Fischerei den Einsatz von mit Perlen bestückten Stellnetzen, wodurch diese für die sich mit Ultraschall orientierenden Schweinswale sichtbar werden und die Gefahr, dass diese sich darin verfangen reduzieren. Ein vielversprechender Ansatz, der aber noch weiterer Entwicklung bedarf.
In einem weiteren Projekt werden (Groß-)Reusen als Alternativen zu Stellnetzen untersucht. Damit wird das Beifangrisiko deutlich reduziert und der Fischerei eine ökonomische Alternative mit hinreichenden Fangergebnissen geboten. Eine interessante Option, die es weiter zu entwickeln gilt.
Stand:
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Wir machen auch Fortschritte dabei, die Fischerei umweltverträglicher und nachhaltiger zu gestalten. Dazu zählt auch die Beschränkung der Fischerei in besonders sensiblen Gebieten zum Schutz bedrohter Arten, wie dem Schweinswal. Durch Maßnahmenvorschläge der Bundesregierung hat die Europäische Kommission eine Vielzahl an Fischereimanagementmaßnahmen in Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) umgesetzt.
Die Grundschleppnetzfischerei ist mittlerweile auf 63 Prozent der Fläche der Meeresschutzgebiete in der deutschen AWZ ausgeschlossen. Im für Schweinswale bedeutenden Meeresschutzgebiet Borkum-Riffgrund, ist die Stellnetzfischerei sogar vollständig verboten. In den Meeresschutzgebieten der Ostsee ist die Schleppnetzfischerei auf 48 Prozent der Fläche ausgeschlossen. Zusätzlich dürfen auf Teilflächen des Sylter Außenriffs und der Östlichen Deutschen Bucht sowie im Borkum-Riffgrund und der Doggerbank keine Kiemen- und Verwickelnetze verwendet werden bzw. wird deren Einsatz zeitlich beschränkt. In Teilen der Amrumbank ist die Fischerei zum Schutz von Schweinswalen und Seevögeln insgesamt ausgeschlossen.
Stand:
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Der Schutz unserer Meere ist eng mit der Bewältigung der Klimakrise verbunden – und umgekehrt. Die Meere produzieren Sauerstoff, binden CO2 und puffern die Erderhitzung ab. Unsere Meere sind also wichtige Verbündete im Klimaschutz.
Die Bundesregierung arbeitet gezielt mit dem "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" daran, Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder zu erhalten und zu renaturieren. Denn damit sich die Arten erholen können, müssen ihre Lebensräume wieder hergestellt werden. Mit den Methoden des Natürlichen Klimaschutzes werden also marine Ökosysteme gestärkt und gleichzeitig wird mehr CO2 gebunden.
Stand:
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Die Ostsee, ein Randmeer mit geringem natürlichem Wasseraustausch und zahlreichen Tiefenbecken ist übernutzt, unter anderem als eines der meistbefahrenen Meere der Welt. Ein Netz von Pipelines und Unterseekabeln, Offshore-Windanlagen, Fischerei und zunehmender Tourismus verstärken die menschengemachte Belastung. Intensive Nährstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sowie Abwasserbehandlungsanlagen und über den Luftpfad (unter anderem Verkehr) tragen ebenfalls bei. Die durch die Klimakrise bedingte Erwärmung führt zum Verlust von Sauerstoff und verschärft damit den ohnehin latenten Sauerstoffmangel. Der Bundesregierung liegt der Schutz der Ostsee deshalb besonders am Herzen, er wird im Koalitionsvertrag nicht ohne Grund als "Priorität" bezeichnet.
Stand:
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Wesentliche Ursachen für die Gefährdung der Wale sind
- die Beifänge in der Fischerei, insbesondere durch die Stellnetzfischerei;
- die Schadstoffbelastungen der Meere, die Auswirkungen auf das Immunsystem und die Reproduktionsfähigkeit der Tiere haben, sowie
- der zunehmende Unterwasserlärm, der im Falle von Sprengungen und Rammungen (Impulsschall) Verletzungen hervorrufen oder gar tödlich wirken kann und Einträge von Dauerschall, insb. aus der Schifffahrt, der Stress auslöst und Auswirkungen zum Beispiel auf den Nahrungserwerb haben kann.
Plastikverschmutzung ist ein enormer Stressfaktor für das Meer, das ohnehin schon unter der Klimakrise und dem Artenaussterben leidet. In den letzten Jahrzehnten wurden Millionen Tonnen Plastik in die Meere eingetragen. Selbst an den entlegensten Orten in der Arktis und der Tiefsee findet man mittlerweile Plastik. Es wird zur Gefahr für Meereslebewesen und Meeresvögel, und auch unsere Gesundheit ist durch Mikroplastik und Additive gefährdet. Zunehmend stört die Verschmutzung den Schiffsverkehr und den Tourismus.
Geisternetze und andere Hinterlassenschaften der Fischerei machen mittlerweile bis zu 50 Prozent des Plastikmülls im Meer aus. Die Folgen für das Leben im Meer sind fatal: Fische, Wale, Vögel und viele andere Lebewesen verfangen sich in den umhertreibenden Netzen und verenden qualvoll darin. Zudem haben sich alte Netze über die Jahrzehnte am Meeresboden gesammelt und verstärken das Problem. Darüber hinaus zerfallen die Netze zu Mikroplastik und gefährden dadurch auch die Gesundheit der Menschen. Meereslebewesen nehmen die mikroskopisch kleinen Partikel über die Nahrung auf. So reichert es sich in der Nahrungskette an.
Stand:
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Weil Plastikverschmutzung zum globalen Problem geworden ist, muss auch die Lösung global sein. Die Zeit drängt, denn die Plastikproduktion könnte sich nach Schätzungen bis zur Mitte des Jahrhunderts verdoppeln oder sogar verdreifachen. Damit steigen Gesundheitsrisiken, Emissionen und Ressourcenverbrauch weiter an.
Als BMUKN setzen wir uns daher für ein verbindliches globales Plastikabkommen ein. Wenn wir weltweit weniger Plastik produzieren, nutzen und wegwerfen, hilft das bei der Bewältigung der großen Umweltaufgaben. Es senkt CO2-Emissionen und wirkt damit gegen die Klimakrise. Es schützt Tiere, Pflanzen und Lebensräume und es bewahrt die Ozeane Und es hilft uns, mit kostbaren Ressourcen sorgsamer umzugehen.
Neben dem Einsatz für ein globales Plastikabkommen fördert das BMUKN gezielt Projekte in Ländern des globalen Südens, um an den wesentlichen Entstehungsquellen den Eintrag von Müll in die Weltmeere zu verringern. Unterstützt werden so etwa innovative Lösungen, die direkt am Anfang der Wertschöpfungskette ansetzen, damit Plastikmüll erst gar nicht entsteht.
Um das Problem sogenannter Geisternetze im Meer zu bekämpfen, ist Deutschland 2023 der "Global Ghost Gear Initiative" (GGGI) beigetreten. In der Initiative arbeiten viele internationale Partner aus Regierungen, Wissenschaft und dem Fischereisektor gemeinsam daran, Geisternetze aus dem Meer zu entfernen, das Abhandenkommen weiteren Fischereigeräts zu verhindern – und somit die Vermüllung der Meere zu bekämpfen.
Stand:
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Das UN-Hochseeschutzabkommen (englisch: Biodiversity Beyond National Jurisdiction, BBNJ), das seit Januar 2026 in Kraft ist, ist ein riesiger Erfolg für den Meeresschutz und den Multilateralismus. Dieses Abkommen ist der Schlüssel dafür, die Hohe See – das sind zwei Drittel der globalen Meere – besser zu schützen und die globalen Meeresschutzziele zu erreichen.
Deutschland hat das UN-Hochseeschutzabkommen als einer der ersten Staaten im September 2023 in New York unterzeichnet. Für die Ratifizierung, also der vom Deutschen Bundestag gebilligte, formale Beitritt zum Abkommen, braucht es in Deutschland zwei Gesetze: ein Ratifizierungs- und ein Umsetzungsgesetz. Mit diesem zweiten Gesetz wird genau bestimmt, wie die Regeln des Abkommens in und für Deutschland umgesetzt werden. Zum Beispiel, damit sich deutsche Organisationen oder auch Schiffe unter deutscher Flagge auf der Hohen See an die BBNJ-Regeln halten. Das verlängert einerseits den Ratifizierungsprozess, sorgt andererseits jedoch dafür, dass Deutschland direkt bereit ist für die effektive Umsetzung des Abkommens. Mit dem Beschluss des Bundesrates am 27. März 2026 ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen, die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde ist für Juni 2026 vorgesehen und im Anschluss tritt das Umsetzungsgesetz in Kraft. Deutschland wird somit an der ersten Vertragsstaatenkonferenz – der Meeres-COP – als Vertragspartei dabei sein.
Deutschland engagiert sich traditionell seit vielen Jahren für den internationalen Meeresschutz. Neben der wichtigen Rolle Deutschlands in der EU und international arbeitet Deutschland auch im Rahmen von weiteren Einzelaktivitäten für eine ambitionierte und zügige Umsetzung des Abkommens.
Deutschland ist Teil der internationalen Initiative "BBNJ First Movers". Darin haben sich mehrere ambitionierte Staaten zusammengeschlossen, um als Vorreiterkoalition die zukünftige Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See unter dem BBNJ-Abkommen vorzubereiten.
Über die Internationale Klimaschutzinitiative finanziert das BMUKN das Projekt "Living High Seas". Mit diesem bis zum Jahr 2031 laufenden Projekt unterstützt die IKI ausgewählte Partnerländer des Globalen Südens dabei, Schutzgebietsvorschläge für die Hohe See zu erarbeiten. Für dieses Projekt stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Sowohl dieser hohe Mitteleinsatz als auch der ambitionierte und detaillierte Ansatz verleihen dem Projekt – und damit dem Engagement Deutschlands – international eine besondere Stellung.
Hintergrund / Inkrafttreten BBNJ Gesetz
Das Gesetz tritt in Kraft, wenn das BBNJ-Übereinkommen für Deutschland in Kraft tritt. Es lässt sich also aktuell nicht präzise sagen, sondern hängt davon ab, wann die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt wird. Angepeilt ist die Hinterlegung im Juni und dann tritt das Abkommen 30 Tage später für DEU in Kraft – und dann eben auch das Umsetzungsgesetz (Hochseeschutzgesetz).
Festgehalten ist das Inkrafttreten in § 24 des Hochseeschutzgesetzes:
„Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.“