Schädlichkeit von Stickstoffdioxid
FAQs
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Es ist unumstritten, dass Stickstoffdioxid das Erkrankungs- und Sterblichkeitsrisiko insbesondere bei empfindlichen Bevölkerungsgruppen erhöht. Es ist zudem erwiesen, dass Stickstoffdioxid gesundheitlich problematische Reaktionen (insbesondere Reizwirkungen) im Körper hervorruft. Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt vor allem in den Bronchien und Lungenbläschen. In der Folge können Atemnot, Husten, Bronchitis, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Besonders Asthmatikerinnen und Asthmatiker sowie Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen sind betroffen aber auch Kinder und ältere Menschen sind einem größeren Risiko im Hinblick auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Stickstoffoxid ausgesetzt.
Stickstoffdioxid hat außerdem eine indirekte Wirkung auf die menschliche Gesundheit. Diese besteht in seiner Eigenschaft als Vorläufersubstanz für Ozon und Feinstaub. Eine chronisch erhöhte Feinstaubbelastung führt zu einem vermehrten Auftreten von Herz-, Kreislauf- und Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung und verkürzt die Lebenserwartung insbesondere von Individuen mit relevanten Vorerkrankungen, wie zum Beispiel einer eingeschränkten Lungenfunktion oder Asthma.
Stand:
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Die wissenschaftliche Evidenz hat sich seit der Formulierung der Grenzwerte erheblich weiterentwickelt. Es gibt zahlreiche aktuelle Studien, die die gesundheitliche Schädlichkeit von Stickstoffdioxid verdeutlichen und zwar noch wesentlich fundierter und deutlicher als dies zum Zeitpunkt der Grenzwertfestlegung 1999 der Fall war. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihren im Herbst 2021veröffentlichten Luftgüteleitlinien, welche gezeigt haben, dass auch bei Schadstoffkonzentrationen deutlich unterhalb der bestehenden Grenzwerte schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten sind.
Die rechtlich verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegt. In 2024 wurde eine Einigung bei der Überarbeitung der EU-Luftqualitäts-Richtlinie erreicht. Diese sieht strengere Grenzwerte für die Konzentrationen wichtiger Schadstoffe, darunter Feinstaub und Stickstoffdioxid, in der Umgebungsluft vor, die näher an den WHO-Leitlinien liegen.
Stand:
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Der geltende EU-Grenzwert für die Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft beträgt 40 Mikrogramm je Kubikmeter – der Arbeitsplatz-Grenzwert für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid-Belastung zu erwarten ist, ist mit 950 Mikrogramm je Kubikmeter wesentlich höher. Dafür gibt es auch Gründe: Denn ein Arbeitsplatz-Grenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung gesunder Arbeitender, während durch Stickstoffdioxid in der Außenluft auch empfindliche Personen betroffen sein können, also auch Kinder, chronisch Kranke, ältere Personen – und Personen, die dem Schadstoff rund um die Uhr ausgesetzt sind, zum Beispiel, weil sie an einer vielbefahrenen Straße wohnen. Für Büroarbeitsplätze sowie Privaträume findet der Arbeitsplatz-Grenzwert keine Anwendung.
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