Für die Förderung gilt zwingend: Antragsteller und Fahrzeughalter müssen identisch sein.
Stand:
Das Fahrzeug muss mindestens für einen Zeitraum von 36 Monaten durchgehend auf die Antragstellerin oder den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.
Stand:
https://www.bundesumweltministerium.de/FQ311
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