Downloads / Links
Um einen umfassenden Schutz der Umwelt und einen sicheren Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen zu gewährleisten sind einheitliche Regeln für den Bau und den Betrieb solcher Anlagen unerlässlich. Die Rohrfernleitungsverordnung definiert die Anforderungen, die Rohrfernleitungen erfüllen müssen. Dabei steht insbesondere der Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen im Vordergrund. Die Verordnung legt den Fokus auf die Regelung wesentlicher Pflichten der Betreiber von Rohrfernleitungsanlagen, die sowohl den Betrieb als auch die Überwachung, Instandsetzung, Schadensfallmaßnahmen und Prüfungen durch Sachverständige umfassen. Die Verordnung ist allgemein gehalten, da das technische Regelwerk bereits detaillierte Vorgaben enthält, die nicht wiederholt werden müssen.
Die aktuell gültige Fassung der Rohrfernleitungsverordnung enthält eine Vielzahl von Bezügen zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Gefahrstoffverordnung, die aufgrund von Überarbeitungen dieser Regelwerke ins Leere gehen. Zudem wurden Regelungen über die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in der am 20. Januar 2009 in Kraft getretenen Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP- Verordnung) festgelegt. Um wieder anwendbare Rechtsbezüge herzustellen, ist eine Novellierung der Rohrfernleitungsverordnung notwendig. Des Weiteren soll die Vollzugstauglichkeit der Verordnung durch klare Formulierungen und praxisnahe Anforderungen erleichtert werden. Auf Grund der Vielzahl sowohl inhaltlicher als auch struktureller Änderungen wird die Novellierung in Form einer Ablöseverordnung umgesetzt.
Die Länder- und Verbändeanhörung wird vom 13. Mai 2026 bis zum 12. Juni 2026 durchgeführt.