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Über diese Verwaltungsvorschrift (VwV) sollen die luftseitigen Anforderungen aus dem oben genannten Durchführungsbeschluss in nationales Recht umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um eine möglichst bürokratiearme 1:1 Umsetzung von Europarecht. Neben der Umsetzung dieser BVT-Schlussfolgerungen sieht die vorliegende VwV eine Fristverlängerung in der TA Luft für die Sanierung bestimmter Tierhaltungsanlagen und bestimmter Maßnahmen zur Emissionsminderung bei der Lagerung von Fest- und Flüssigmist vor. Durch diese Verlängerung sollen Doppelarbeiten für Betreibende dieser Anlagen sowie Behörden vermieden werden, da im Herbst dieses Jahres voraussichtlich EU-weit einheitliche Betriebsvorschriften für Tierhaltungsanlagen (UCOL) veröffentlicht werden, die zusätzlichen Überprüfungs- und gegebenenfalls Nachrüstbedarf verursachen können. Dieser Vorschlag ist im Vorfeld bereits mit dem BMLEH vorabgestimmt worden.
Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgte parallel zur Ressortabstimmung im September 2025. Redaktionelle und rechtsförmliche Hinweise wurden geprüft und in den Entwurf eingearbeitet. Dieser Entwurf einer Verwaltungsvorschrift ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.