Zur heutigen Vorstellung des Gutachtens des Expertenrats für Klimafragen erklärt Bundesumweltminister Carsten Schneider:
"Ich nehme die Warnungen des Expertenrates ernst und werde sie gründlich prüfen lassen. Denn die Frage, ob Deutschland seine Klimaziele erreicht, ist bedeutend als Teil des europäischen Beitrags, einen gefährlichen Klimawandel abzuwenden. Aber Deutschlands Klimaziele sind auch ein wesentlicher Bestandteil einer Strategie, die uns unabhängig von unsicheren fossilen Importen und damit krisenfester macht. Wir befinden uns energie- und klimapolitisch in einem höchst dynamischen Umfeld, das von großen Unsicherheiten geprägt ist. Die Erschütterung der fossilen Märkte und des Vertrauens in fossile Energien, die wir seit dem Iran-Konflikt und der Blockade der Straße von Hormus erleben, lässt sich in seiner Tragweite noch gar nicht abschätzen. Meine Vermutung ist, dass die Tragweite erheblich sein wird. Weltweit orientieren sich Menschen und Märkte um und suchen erneuerbare Antworten auf die fossile Krise.
Jetzt geht es darum, alles dafür zu tun, dass unsere Annahmen eher eintreffen als die konservativeren Annahmen des Expertenrats. Das beginnt mit einer konsequenten Umsetzung der vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen, zum Beispiel mit dem neuen Förderprogramm für Elektroautos. Ein zentraler Hebel sind die anstehenden Reformen der Energiegesetze, bei denen die Weichen konsequent auf einen schnellen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestellt werden müssen. Neue Stoppschilder darf es nicht geben. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bremsen, würde nicht nur unsere Klimaziele gefährden, sondern auch unsere Wirtschaft schwächen durch größere Abhängigkeit von teuren Importen. Die wichtigste Antwort auf die Warnung der Experten muss jetzt volle Vorfahrt für erneuerbare Energien sein. Ein zweiter relevanter Hebel ist die anstehende Reform des EU-Emissionshandels. Dieser muss so weiterentwickelt werden, dass er seine zentrale Lenkungswirkung voll entfalten kann. Drittens kommt es natürlich auch auf die Ergebnisse der Haushaltsberatungen an, gerade mit Blick auf die nötigen Anreize für den Heizungstausch."
Weitere Informationen:
Der Expertenrat bestätigt die Klimabilanz für das Jahr 2025, mit der Deutschland sein Klimaziel erreicht hat. Er kommt jedoch zu anderen Einschätzungen als die Gutachter des Umweltbundesamts, was den Ausblick auf die nächsten Jahre angeht. Anders als die Gutachter des Umweltbundeamts geht der ERK davon aus, dass Deutschland seine kumulierten Gesamtemissionen für die Zeit von 2021 bis 2030 um 1 bis 1,6 Prozent überschreitet. Das ist eine noch überschaubare Lücke, zumal das Klimaschutzprogramm 2026 hier noch nicht eingerechnet ist.
Staatssekretär Jochen Flasbarth nimmt das Gutachten des Expertenrats für Klimafragen entgegen. Der Prüfbericht errechnet Treibhausgasemissionen für das Jahr 2025 und Projektionsdaten 2026.
Die Annahmen, die den nun vom Expertenrat geprüften Projektionen zugrunde liegen, sind vor dem Iran-Konflikt getroffen worden. Sie beziehen sich vor allem darauf, wie konsequent die bestehenden Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Konkret: zum künftigen Ausbautempo bei Solaranlagen und Windrädern, zur Höhe der Preise im Emissionshandel sowie zum Tempo bei Gebäudesanierung und Heizungstausch.
Mit Blick auf das im März beschlossene Klimaschutzprogramm 2026 stellt der Expertenrat fest, dass sich die Aufgabe inzwischen etwas vergrößert und die Messlatte dadurch erhöht hat. So hatte das Klimaschutzprogramm die gesetzliche Aufgabe, die 2025 festgestellte Lücke von 25 Millionen Tonnen im Jahr 2030 zu schließen. Diese Aufgabe erfüllt es mit rund 27 Millionen Tonnen Minderung. Die seit März vorliegenden neuen Projektionszahlen des Umweltbundesamtes gehen nun mit 30 Millionen Tonnen von einer größeren Lücke aus. Allerdings beinhalten die Zahlen noch nicht die massiv gestiegenen Unsicherheiten und Preise für Öl und Gas seit dem Iran-Konflikt. Das BMUKN wird fortlaufend gründlich prüfen, inwieweit die sich verändernde Lage auch die Wirkung der beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen verändert.
Welche Rechtsfolgen hat der Befund des ERK?
Formal handelt es sich um die erste Feststellung einer Budgetüberschreitung für den Zeitraum 2021 bis 2030. Gemäß Klimaschutzgesetz ist eine Nachsteuerung dann erforderlich, wenn diese Feststellung zweimal in Folge ergeht.
Sind neue Maßnahmen nötig?
Das prüfen wir. Stand jetzt liegt der Fokus des BMUKN auf der möglichst guten Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. In jedem Fall ist es von zentraler Bedeutung, dass bei den anstehenden Entscheidungen zu den Energiegesetzen (EEG; Netzpaket, Energieeffizienz) die Weichen konsequent in Richtung dynamischer Ausbau der Erneuerbaren Energien und Energieeinsparung gestellt werden. Zweitens muss auch der Emissionshandel so weiterentwickelt werden, dass er seine zentrale Lenkungswirkung voll entfalten kann.