Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem Vorhaben "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín"

28.11.2024
Flagge der Tschechischen Republik
Das Bundesumweltministerium erhielt die Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik zum Vorhaben "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín".

Das Bundesumweltministerium erhielt die Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik zum Vorhaben "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín".

Das BMUV erhielt am 20. November 2024 entsprechend Artikel 3 der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) die offizielle Notifizierung über eine anstehende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus der Tschechischen Republik bezüglich des Vorhabens "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Temelín" mit einer elektrischen Nettoleistung von bis zu 500 MWe (Megawatt elektrisch) bestehend aus ein oder zwei Reaktoren in der Nähe des bestehenden Atomkraftwerks Temelín.

Bis zum 19.Dezember 2024 konnten gegenüber dem Umweltministerium der Tschechischen Republik Stellungnahmen zu dem Vorhaben und dem Untersuchungsrahmen abgegeben werden.

Entsprechend den Regelungen des Paragrafen 58 Absatz 5 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat BMUV die zuständigen Landesministerien über die geplante grenzüberschreitende UVP informiert und das Beteiligungsinteresse an dem Verfahren erfragt.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft beteiligen sich an den Verfahren. Bayern übernimmt die Federführung. 

Auf seiner Internetseite informiert das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über das Verfahren.

Hinweis:

Die vorliegende Veröffentlichung von Informationen zu diesem Verfahren erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

28.11.2024 | Meldung Umweltprüfungen UVP/SUP
Aktualisierungsdatum: 23.10.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/ME11229

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