Stellungnahme von Bundesumweltminister Carsten Schneider zu Gasförderungen in der Nordsee

02.07.2025
Wattenmeer in der Nordsee im Sonnenuntergang
Das Bundeskabinett hat der Unterzeichnung des Abkommens zwischen Deutschland und der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee (Unitarisierungsabkommen) zugestimmt.

Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung des von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vorgelegten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee (Unitarisierungsabkommen) zugestimmt. In diesem Zusammenhang stellte das Kabinett auch klar, dass die Bundesregierung die deutschen Schutzgebiete in Nordsee und Ostsee stärken will und Gasförderung in diesen Schutzgebieten dem entgegenstünde.

Dazu erklärt Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Im Zusammenhang mit dem Abkommen ist uns eine wichtige Einigung gelungen, die weitere Fortschritte beim Meeresschutz in Nordsee und Ostsee möglich macht. Das ist eine wichtige Botschaft der Bundesregierung, auch an mögliche Investoren: Gasförderung soll es in den deutschen Schutzgebieten nicht geben. Die Belastungen der Meere sind bereits sehr hoch. Wir müssen deshalb den Meeresschutz weiter verbessern. Die Meeresschutzgebiete spielen dabei eine zentrale Rolle, die durch Gasbohrungen nicht gefährdet werden darf. Wir werden darum zügig einen angepassten Rechtsrahmen vorlegen.“

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie beim Meeresschutz ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt der Biodiversität legt. Die Bundesregierung wird den Meeresschutz gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie stärken und setzt dabei insbesondere auf eine qualitative Verbesserung der bestehenden Schutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nordsee und Ostsee. Dort besteht Handlungsbedarf. Gasförderung in Schutzgebieten stünde dem entgegen. Das stellt der heutige Kabinettsbeschluss klar.

Die sechs Schutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee und Ostsee unter Zuständigkeit des Bundes machen etwa 32 Prozent der AWZ aus. Die EU-Biodiversitätsstrategie verlangt, mindestens 30 Prozent der Meeresfläche unter Schutz zu stellen.

Das Unitarisierungsabkommen regelt unter anderem das Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der grenzüberschreitenden Gasvorkommen, die Besteuerung und die Erhebung von sogenannten Förderabgaben, die für den deutschen Teil an den niedersächsischen Fiskus gehen würden. Es ist erforderlich für die Erschließung eines Gasfelds 20 Kilometer vor Borkum, das sowohl unter der niederländischen als auch unter der deutschen Nordsee liegt und dessen Förderplattform auf niederländischer Seite liegt. Es ist jedoch keine Genehmigung des Förderprojekts selbst. Die bergrechtliche Genehmigung und Entscheidung über die Förderung und Einhaltung der sonstigen rechtlichen Vorgaben obliegt nach den Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesberggesetzes dem betroffenen Bundesland. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen entscheidet eigenständig über die beantragten Zulassungen für die Förderung von Erdgas aus dem deutschen Teil der Lagerstätte. Es stehen noch Gerichtsurteile in laufenden Verfahren aus.

Das Unternehmen One Dyas hat angekündigt, bei der Produktion Strom aus einem deutschen Offshore-Windpark zu nutzen, um den CO2-Ausstoß weitestgehend zu minimieren. Die Unternehmen hat zugesagt, Erdgas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in den Niederlanden und Deutschland nachgefragt wird, sodass das Projekt nicht der angestrebten Klimaneutralität widerspricht.

02.07.2025 | Meldung Meeresschutz

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