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UN-Hochseeschutzabkommen

Das erste UN-Abkommen für den weltweiten Meeresnaturschutz

Das UN-Hochseeschutzabkommen (englisch: Biodiversity Beyond National Jurisdiction, BBNJ), das seit Januar 2026 in Kraft ist, ist ein riesiger Erfolg für den Meeresschutz und den Multilateralismus. Dieses Abkommen ist der Schlüssel dafür, die Hohe See – das sind zwei Drittel der globalen Meere – besser zu schützen und die globalen Meeresschutzziele zu erreichen.

Viele Jahre dauerte der Prozess, bis sich die internationale Staatengemeinschaft 2023 in New York auf das Abkommen einigte. Deutschland und die EU haben lange für ein aus Umweltperspektive ambitioniertes Abkommen gekämpft und verhandelt. Die Staatengemeinschaft hat nun ein wirksames Instrument in der Hand, um Schutzgebiete auf der Hohen See auszuweisen, in denen die Meeresnatur sich wieder erholen kann. Das Abkommen stellt erstmals einheitliche Umweltregeln für alle Staaten auf. Schließlich sind die Meere überlebenswichtig für uns Menschen. Sie sind das größte Ökosystem des Planeten, versorgen uns mit Nahrung und erzeugen Sauerstoff. Zudem leisten sie einen überaus wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie Wärme aufnehmen und als wichtige Kohlenstoffsenke fungieren.

Deutschland hat das UN-Hochseeschutzabkommen als einer der ersten Staaten 2023 unterzeichnet und ist ihm im September 2026 beigetreten. Die entsprechende Ratifizierungsurkunde hat Bundesumweltminister Carsten Schneider bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Die Bundesregierung hatte zuvor bereits alle Voraussetzungen für die Umsetzung des Abkommens auf nationaler Ebene geschaffen. Das dafür nötige Hochseeschutzgesetz (HochseeSchG) hatte der Bundestag im Frühjahr 2026 verabschiedet. Das UN-Hochseeschutzabkommen sowie das HochseeSchG sind dreißig Tage nach dem Beitritt, also am 22.Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Das heißt, dass sich deutsche Organisationen und Personen, darunter zum Beispiel Schiffe unter deutscher Flagge oder deutsche Hochseeforscherinnen, an die Regeln des UN-Abkommens halten müssen.

Hintergrund

Die Hohe See umfasst rund die Hälfte der Erdoberfläche und zwei Drittel des gesamten Ozeans. Juristisch handelt es sich um den Bereich der Meere, der jenseits der nationalen Einflusssphären und Rechtsprechungen liegt und damit Allen beziehungsweise Niemandem gehört. Bisher gab es für die Hohe See keine einheitlichen Umweltregeln.

Das Hochseeschutzabkommen bezieht sich auf die Biodiversität, also die Vielfalt der Arten und Ökosysteme, in den Gewässern jenseits nationaler Zuständigkeit, daher kurz BBNJ: englisch für Biodiversity Beyond National Jurisdiction.

Was regelt das UN-Hochseeschutzabkommen?

Mit dem neuen UN-Hochseeschutzabkommen werden erstmals allgemeine Natur- und Umweltschutzregeln unter dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ; englisch UNCLOS) ausgestaltet. Bisher regelt vor allem UNCLOS die wirtschaftlichen menschlichen Aktivitäten auf Hoher See (Schifffahrt, Forschung).

Das UN-Hochseeschutzabkommen stellt Regeln für folgende Bereiche auf:

  • Einrichten von Meeresschutzgebieten mit effektiven Schutzmaßnahmen.
  • Verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt der Hohen See haben.
  • Regeln zum Umgang mit Proben mariner Tiere und Pflanzen der Hohen See und zur Aufteilung der durch die Nutzung entstehenden Vorteile.
  • Die Unterstützung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität für ärmere Länder des globalen Südens durch Kapazitätsaufbau und Zurverfügungstellen von geeigneten Technologien.

Für den Natur- und Umweltschutz besonders wichtig sind dabei die Meeresschutzgebiete und die Umweltprüfungen.

Was sind die nächsten Schritte?

Die erste Vertragsstaatenkonferenz ("Conference of Parties / COP") unter dem UN-Hochseeschutzabkommen – die erste Ozean-COP – wird im Januar 2027 in New York stattfinden. Deutschland wird als Vertragspartei dann stimmberechtigt mitverhandeln. Die Konferenz wird wichtige Entscheidungen für die zukünftige Arbeitsweise des Abkommens treffen. Diese regelt dann auch im Einzelnen, wie künftig Schutzgebiete ausgewiesen, Umweltprüfungen vollzogen und ein transparenter und gerechter Umgang mit genetischen Ressourcen aus dem Meer erreicht werden können. Die Ausweisung von Meeresschutzgebieten wird erst bei späteren Konferenzen beginnen. 

Deutschland engagiert sich traditionell seit vielen Jahren für den internationalen Meeresschutz. Neben der wichtigen Rolle Deutschlands in der EU und international arbeitet Deutschland auch im Rahmen von weiteren Einzelaktivitäten für eine ambitionierte und zügige Umsetzung des Abkommens. So ist Deutschland Teil der internationalen Initiative "BBNJ First Movers". In dieser haben sich mehrere Staaten zusammengeschlossen, um als Vorreiterkoalition die anstehende Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See vorzubereiten. 

Neben dem politischen Engagement bringt sich Deutschland schon heute ganz praktisch in die anstehende Umsetzung des Abkommens ein: Über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) unterstützt Deutschland mit dem Projekt "Living High Seas" die Partnerländer Brasilien, Chile, Ecuador, Indonesien, Mikronesien und Senegal bei der Erarbeitung von Vorschlägen für erste Meeresschutzgebiete für die Hohe See.

Stand: 24.09.2026

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