UN-Hochseeschutzabkommen
Das UN-Hochseeschutzabkommen (englisch: Biodiversity Beyond National Jurisdiction, BBNJ), das seit Januar 2026 in Kraft ist, ist ein riesiger Erfolg für den Meeresschutz und den Multilateralismus. Dieses Abkommen ist der Schlüssel dafür, die Hohe See – das sind zwei Drittel der globalen Meere – besser zu schützen und die globalen Meeresschutzziele zu erreichen.
Viele Jahre dauerte der Prozess, bis sich die internationale Staatengemeinschaft 2023 in New York auf das Abkommen einigte. Deutschland und die EU haben lange für ein aus Umweltperspektive ambitioniertes Abkommen gekämpft und verhandelt. Die Staatengemeinschaft hat nun ein wirksames Instrument in der Hand, um Schutzgebiete auf der Hohen See auszuweisen, in denen die Meeresnatur sich wieder erholen kann. Das Abkommen stellt erstmals einheitliche Umweltregeln für alle Staaten auf. Schließlich sind die Meere überlebenswichtig für uns Menschen. Sie sind das größte Ökosystem des Planeten, versorgen uns mit Nahrung und erzeugen Sauerstoff. Zudem leisten sie einen überaus wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie Wärme aufnehmen und als wichtige Kohlenstoffsenke fungieren.
Deutschland hat das UN-Hochseeschutzabkommen als einer der ersten Staaten im September 2023 in New York unterzeichnet. Der deutsche Ratifizierungsprozess, also der vom Deutschen Bundestag gebilligte, formale Beitritt zum Abkommen – läuft aktuell. Anders als viele andere Staaten muss Deutschland bereits für diesen formalen Beitritt in einem zweiten Gesetz genau bestimmen, wie die Regeln des Abkommens in und für Deutschland umgesetzt werden. Zum Beispiel, damit sich deutsche Organisationen oder auch Schiffe unter deutscher Flagge auf der Hohen See an die BBNJ-Regeln halten. Das verlängert einerseits den Ratifizierungsprozess, sorgt andererseits jedoch dafür, dass Deutschland direkt bereit ist für die effektive Umsetzung des Abkommens. Dieses zweite Gesetz, das Hochseeschutzgesetz, hat der Deutsche Bundestag bereits Ende Februar beschlossen, im März wird es abschließend im Bundesrat behandelt. Der nächste und letzte Schritt ist dann die Ratifizierung bei der UNO in New York. Damit ist Deutschland dann stimmberechtigtes Vollmitglied – eine so genannte Vertragspartei – des Abkommens.
Hintergrund
Die Hohe See umfasst rund die Hälfte der Erdoberfläche und zwei Drittel des gesamten Ozeans. Juristisch handelt es sich um den Bereich der Meere, der jenseits der nationalen Einflusssphären und Rechtsprechungen liegt und damit Allen beziehungsweise Niemandem gehört. Bisher gab es für die Hohe See keine einheitlichen Umweltregeln.
Das Hochseeschutzabkommen bezieht sich auf die Biodiversität, also die Vielfalt der Arten und Ökosysteme, in den Gewässern jenseits nationaler Zuständigkeit, daher kurz BBNJ: englisch für Biodiversity Beyond National Jurisdiction.
Was regelt das UN-Hochseeschutzabkommen?
Mit dem neuen UN-Hochseeschutzabkommen werden erstmals allgemeine Natur- und Umweltschutzregeln unter dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ; englisch UNCLOS) ausgestaltet. Bisher regelt vor allem UNCLOS die wirtschaftlichen menschlichen Aktivitäten auf Hoher See (Schifffahrt, Forschung).
Das UN-Hochseeschutzabkommen stellt Regeln für folgende Bereiche auf:
- Einrichten von Meeresschutzgebieten mit effektiven Schutzmaßnahmen.
- Verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt der Hohen See haben.
- Regeln zum Umgang mit Proben mariner Tiere und Pflanzen der Hohen See und zur Aufteilung der durch die Nutzung entstehenden Vorteile.
- Die Unterstützung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität für ärmere Länder des globalen Südens durch Kapazitätsaufbau und Zurverfügungstellen von geeigneten Technologien.
Für den Natur- und Umweltschutz besonders wichtig sind dabei die Meeresschutzgebiete und die Umweltprüfungen.
Was sind die nächsten Schritte?
Die erste Vertragsstaatenkonferenz ("Conference of Parties / COP") unter dem UN-Hochseeschutzabkommen – die erste Meeres-COP – wird entweder im Dezember 2026 oder im Januar 2027 stattfinden. Bei dieser ersten Konferenz werden zwar noch keine Schutzgebiete ausgewiesen. Die Konferenz wird jedoch wichtige Entscheidungen für die zukünftige Arbeitsweise des Abkommens treffen. Diese regelt dann auch im Einzelnen, wie zukünftig Schutzgebiete ausgewiesen, Umweltprüfungen vollzogen und ein transparenter und gerechter Umgang mit genetischen Ressourcen aus dem Meer erreicht werden können.
Wie engagiert sich Deutschland schon jetzt?
Deutschland engagiert sich traditionell seit vielen Jahren für den internationalen Meeresschutz. Neben der wichtigen Rolle Deutschlands in der EU und international arbeitet Deutschland auch im Rahmen von weiteren Einzelaktivitäten für eine ambitionierte und zügige Umsetzung des Abkommens.
- Deutschland ist Teil der internationalen Initiative "BBNJ First Movers". Darin haben sich mehrere ambitionierte Staaten zusammengeschlossen, um als Vorreiterkoalition die zukünftige Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See unter dem BBNJ-Abkommen vorzubereiten.
- Über die Internationale Klimaschutzinitiative finanziert das BMUKN das Projekt "Living High Seas". Mit diesem bis zum Jahr 2031 laufenden Projekt unterstützt die IKI ausgewählte Partnerländer des Globalen Südens dabei, Schutzgebietsvorschläge für die Hohe See zu erarbeiten. Für dieses Projekt stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Sowohl dieser hohe Mitteleinsatz als auch der ambitionierte und detaillierte Ansatz verleihen dem Projekt – und damit dem Engagement Deutschlands – international eine besondere Stellung.