Bundesumweltminister Schneider hinterlegt Ratifizierungsurkunde bei Vereinten Nationen in New York
Deutschland ist dem neuen UN-Hochseeschutzabkommen beigetreten. Die entsprechende Ratifizierungsurkunde hat Bundesumweltminister Carsten Schneider heute bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Deutschland wird nun noch stärker dazu beitragen können, die Meeresökosysteme in den Weltmeeren zu bewahren. Insgesamt haben damit derzeit 94 Staaten, darunter China, zahlreiche kleine Inselstaaten, viele EU-Staaten sowie die EU selbst das Abkommen ratifiziert.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Das UN-Hochseeschutzabkommen ist der größte internationale umweltpolitische Erfolg der letzten Jahre. Das Abkommen beweist, dass auch in konfrontativen Zeiten das Prinzip der Zusammenarbeit international immer noch auf große Zustimmung stößt. Die Hohe See ist ein Paradebeispiel dafür: Sie gehört keinem Staat allein, sondern ist ein Erbe der gesamten Mehrheit. Nur gesunde Meere können uns Menschen mit Sauerstoff und Nahrung versorgen. Doch momentan ist ihr Zustand schlecht: Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und Klimawandel belasten die Meere weltweit. Umso wichtiger ist es, Rückzugsräume zu schaffen, in denen sich die Meeresnatur wieder erholen kann. Die Erfahrung zeigt, dass die Natur zurückkehrt, wenn Meeresflächen zu Schutzgebieten werden. Darum arbeiten wir bereits jetzt gemeinsam mit Partnern in Afrika, Südamerika und Asien daran, schon bald erste Meeresschutzgebiete auszuweisen."
Das Abkommen umfasst die Hohe See, also die Biodiversität in Meeresgebieten jenseits nationaler Zuständigkeit - englisch: biodiversity beyond national jurisdiction (BBNJ). Diese Gebiete, die rund die Hälfte der Oberfläche unseres Planeten ausmachen, bilden das größte zusammenhängende Ökosystem der Erde: Von majestätischen Walen bis zu Tiefseekorallen beherbergt die Hohe See einzigartige Lebewesen, die die Staatengemeinschaft mit dem Abkommen erstmals durch einheitliche Umweltregeln und die Ausweisung von Meeresschutzgebieten besser schützen kann.
Die Bundesregierung hat bereits alle Voraussetzungen für die Umsetzung des Abkommens auf nationaler Ebene geschaffen. Das dafür nötige Hochseeschutzgesetz (HochseeSchG) hatte der Bundestag im Frühjahr 2026 verabschiedet. Das UN-Hochseeschutzabkommen sowie das HochseeSchG werden dreißig Tage nach dem Beitritt, also am 21.Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Das heißt, dass sich deutsche Organisationen und Personen, darunter zum Beispiel Schiffe unter deutscher Flagge oder deutsche Hochseeforscherinnen, an die Regeln des UN-Abkommens halten müssen.
Das Abkommen bietet erstmalig die Möglichkeit der Ausweisung von Schutzgebieten auf der Hohen See. Durch Ausschluss von bestimmten Nutzungen können sich beispielsweise marine Säuger dort zurückziehen, Fischbestände können sich erholen. Das Abkommen wird so einen entscheidenden Beitrag zum globalen Versprechen leisten, bis 2030 insgesamt 30 Prozent aller globalen Meeresgebiete unter Schutz zu stellen.
Die erste Vertragsstaatenkonferenz des UN-Hochseeschutzabkommens, die sogenannte Ozean-COP, wird im Januar 2027 in New York stattfinden. Um zügig Meeresschutzmaßnahmen für die Hohe See beschließen zu können, muss die Weltozeankonferenz zunächst die Arbeitsgruppen, darunter wissenschaftliche Gremien, einsetzen. Ebenso wählen die Vertragsparteien den Sitz des BBNJ-Sekretariats, um den sich Chile, Belgien und China bewerben. Deutschland wird als Vertragspartei dann stimmberechtigt mitverhandeln.
Die Ausweisung von Meeresschutzgebieten wird voraussichtlich erst bei späteren Konferenzen beginnen. Damit es dann so schnell wie möglich geht, arbeitet Deutschland bereits jetzt zusammen mit Brasilien, Chile, Ecuador, Indonesien, Mikronesien und Senegal an Vorschlägen für erste Meeresschutzgebiete für die Hohe See.