– Es gilt das gesprochene Wort! –
Frau Präsidentin / Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gesetzgebung zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes konnte in der letzten Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden. Das holen wir jetzt nach.
Die meisten Menschen wissen, dass Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gehören. Dafür gibt es in den Kommunen und im Handel Sammelstellen. Was manchmal noch als Müll bezeichnet wird, ist oft wertvolle Ressource. Bei fachgerechter Entsorgung können diese Ressourcen am besten in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Trotz breiter Information wird seit einigen Jahren die vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent für Elektro-Altgeräte nicht erreicht. Viele Altgeräte werden eben doch im Müll oder anderweitig unsachgemäß entsorgt. Das konterkariert alle Bemühungen für mehr Kreislaufwirtschaft – auf die wir als rohstoffarmes Land angewiesen sind.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle Sammelstellen mit einem wiedererkennbaren Symbol gekennzeichnet werden. Wir erwarten, dass dadurch die Rückgabemöglichkeiten insbesondere im Handel besser genutzt werden.
Es gibt noch ein zweites ernsthaftes Problem: Immer wieder kommt es zu Bränden in Entsorgungsanlagen, die von lithiumhaltigen Batterien in kleinen Elektroaltgeräten ausgelöst werden. Darum soll an den kommunalen Sammelstellen die Entnahmepflicht von Batterien besser umgesetzt werden. Künftig dürfen Sammelbehältnisse für Altgeräte, die Batterien enthalten können, nur noch durch eigenes Personal gefüllt werden.
Zu den Elektrogeräten mit lithiumhaltigen Batterien gehören auch Einweg-E-Zigaretten. Vielen Nutzenden ist nicht bewusst, dass diese Einwegprodukte auf keinen Fall in den Hausmüll gehören. Mit dem Gesetz soll die Erfassung von Einweg-E-Zigaretten verbessert werden. Dafür nehmen wir alle Verkaufsstellen in die Pflicht – unabhängig von der Ladengröße.
Die Beispiele zeigen, dass wir auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft weiter vorangehen. Deutsche Unternehmen sind international führend. Diese Position, verbunden mit Chancen auf weitere Marktanteile und Exporte, wollen wir stärken.
Das wird sich übrigens auch in der neuen Struktur des Bundesumweltministeriums abbilden, sobald alle Vereinbarungen mit den anderen Ressorts geschlossen und umgesetzt sind. Der Stellenwert der Kreislaufwirtschaft in meinem Ministerium wird weiter gestärkt. Vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse werden wir allein für die NKWS in den kommenden Jahren rund 260 Millionen Euro bereitstellen.
Mit der Kreislaufwirtschaftsstrategie, genauso wie mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, werden Ressourcen geschont, Treibhausgasemissionen gemindert und die Abhängigkeiten von Primärrohstoffimporten verringert. Das sind wichtige Ziele, die unseren Wirtschaftsstandort stärken im internationalen Wettbewerb.
Dafür bitte ich Sie in den kommenden Beratungen um Ihre Unterstützung.