Rechtsvorschriften: Abwasser in Gewässer einleiten

Paragraph

Die Abwasserverordnung

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) trifft als konkurrierende Gesetzgebung des Bundes grundlegende Bestimmungen über wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn

  1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist,
  2. die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und
  3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen.

Durch Rechtsverordnung können an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Anforderungen festgelegt werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Je nach örtlicher Gegebenheit (zum Beispiel besonders schützenswertes Gewässer) können auch strengere Anforderungen festgelegt werden.

Diese Regelung im WHG bildet die Grundlage für die Abwasserverordnung (AbwV), mit der konkrete Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer festgelegt werden.

Für industriell-gewerbliche Abwässer werden die Anforderungen branchenbezogen sowohl für vorhandene als auch für neue Einleitungen festgelegt. Der Vorteil des branchenweisen Vorgehens liegt darin, dass die Abwassereinleitung eines Betriebes ganzheitlich beurteilt werden kann und daher Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen im Vergleich zu einem einzelstoffbezogenen Ansatz optimiert werden können.

Stand: 11.02.2026

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