Risikomanagement im Trinkwassereinzugsgebiet
Die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung der Trinkwasserrichtlinie, im Folgenden TW-RL) war bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umzusetzen. Das Ziel der Neufassung der TW-RL ist unter anderem die Implementierung eines risikobasierten Ansatzes für die Sicherheit der Trinkwasserversorgung, um die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, zu schützen und somit auch eine Verringerung des Aufwands der erforderlichen Aufbereitung von Trinkwasser zu bewirken.
Dieser risikobasierte Ansatz umfasst die gesamte Versorgungskette von der Wassergewinnung in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung über die Aufbereitung und Speicherung bis zur Verteilung des Wassers. Als Trinkwassereinzugsgebiete werden Gebiete, aus denen Grundwasser oder Oberflächenwasser zu einer Entnahmestelle für die Trinkwassergewinnung gelangt, definiert.
Die Umsetzung der Richtlinie erforderte neben Änderungen insbesondere des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV; siehe die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 159)) auch Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz sowie den Erlass der Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung. Diese trat am 12. Dezember 2023 in Kraft.
Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (externe Webseite)
Ablauf des Risikomanagements

Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten
Um ein wirksames Risikomanagement für Trinkwassereinzugsgebiete durchzuführen, muss der Betreiber zunächst seine Trinkwassereinzugsgebiete bestimmen und beschreiben (siehe Abbildung 1). Im Folgenden sind mögliche Gefahren für die Trinkwasserressourcen zu identifizieren (Gefahrenanalyse). Dies können natürliche oder durch den Menschen verursachte Gefahren sein, die die Trinkwasserressource derart verunreinigen können, dass eine Gefahr für die menschliche Gesundheit beim Verbrauch des Trinkwassers entstehen kann. Die identifizierten Gefahren werden im Anschluss im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und das zu erwartende Schadensausmaß bewertet (Risikoabschätzung). Darauf aufbauend wird ein standortspezifisches Untersuchungsprogramm erstellt und durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser Schritte werden durch den Betreiber in einer Dokumentation zusammengefasst und der zuständigen Behörde übermittelt. Diese prüft die Dokumentation und kann zur Verringerung von Risiken für die Trinkwassergewinnung Risikomanagementmaßnahmen festlegen. Die Anordnung zur Durchführung von Risikomanagementmaßnahmen kann insbesondere gegenüben Verursachern von Verunreinigungen und Betreibern festgelegt werden.
Alle sechs Jahre ist der Risikomanagementplan zu aktualisieren. Somit ergibt sich ein kontinuierlicher Prozess, der zu einem verbesserten Schutz unserer Trinkwasserressourcen und zu einer Stärkung des Vorsorge- und Verursacherprinzips führt.
Vollzugs- und Arbeitshilfen
Im Rahmen einer Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Ad-hoc Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Vollzugshilfe zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung unter Vorsitz des BMUKN wurden folgende Dokumente erstellt und von der LAWA veröffentlicht.