Für welche Eingriffe gilt die Verordnung?

FAQ

Die Bundeskompensationsverordnung gilt für alle Eingriffe in Natur und Landschaft, die ausschließlich durch die Bundesverwaltung zugelassen oder durchgeführt werden. Erfasst sind insbesondere die Errichtung oder Änderung von länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen und Anbindungsleitungen der Offshore-Windpark-Umspannwerke, der Bau und die Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn, die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen auf See, der Ausbau, der Neubau oder die Beseitigung von Bundeswasserstrassen, militärische Vorhaben sowie ab 2021 auch der Aus- oder Neubau von Bundesautobahnen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Bundeskompensationsverordnung (BKompV)

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1348

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