Gibt es eine Ausnahme für Produkte aus biobasierten Kunststoffen beziehungsweise biologisch abbaubaren Kunststoffen?
FAQNein, auch diese Kunststoffe sind erfasst. Biobasierte Kunststoffe können zwar in einzelnen Fällen gegenüber fossilbasierten Kunststoffen ökologische Vorteile aufweisen. Aber sie verursachen die gleichen Schäden, wenn sie in die Umwelt gelangen. Ähnliches gilt für biologisch abbaubare Kunststoffe. Als biologisch abbaubar zertifizierte Kunststoffe bauen sie sich unter bestimmten eng definierten Bedingungen im Rahmen von Kompostanlagen ab. Ein Abbau unter sonstigen Umweltbedingungen, insbesondere in Meeresgewässern, ist aber nicht sichergestellt.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Umweltbundesamts (UBA)
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffverbotsverordnung
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