Sind die Anforderungen überall in der EU gleich?

FAQ

Industrieanlagen geraten seit einigen Jahren ins Blickfeld des EU-Rechts: Unter der Industrieemissionsrichtlinie werden nach und nach Schlussfolgerungen über die besten verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) erarbeitet, die überall in der EU verbindlich Eingang in Anlagengenehmigungen finden müssen. Die neue TA Luft greift diese Anforderungen auf und setzt sie für Deutschland einheitlich um. Mit den BVT-Schlussfolgerungen wird bereits ein hohes Maß an Harmonisierung innerhalb der EU erreicht.

Es sind allerdings nach wie vor nicht alle Anlagen, die in Deutschland eine immissionsschutzrechtliche Regelung brauchen, EU-rechtlich geregelt. Für die Anlagen, für die kein EU-Recht besteht, sind in der TA Luft ebenfalls Anforderungen nach dem aktuellen Stand der Technik enthalten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1547

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