Ist sichergestellt, dass die Wasserbehörden an allen Entscheidungen der Bergbehörden zum Fracking und zur Entsorgung des Lagerstättenwassers mitwirken?

FAQ

Ja, die zuständige Wasserbehörde muss mit allen Entscheidungen der Bergbehörde zum Fracking und zur Entsorgung des Lagerstättenwassers einverstanden, sein. Sie hat damit ein Vetorecht, wenn schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Fracking

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA158

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