Wer setzt die Expertenkommission ein und wie setzt sie sich zusammen?

FAQ

Die Bundesregierung setzt die unabhängige Expertenkommission ein. Ihr sollen angehören:

  1. ein Vertreter der BGR,
  2. ein Vertreter des UBA,
  3. ein Vertreter eines Landesamtes für Geologie, das nicht für die Zulassung der Erprobungsmaßnahmen zuständig ist,
  4. ein Vertreter des Helmholtz-Zentrums Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum (Helmholtz-Gesellschaft),
  5. ein Vertreter des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung Leipzig sowie
  6. ein vom Bundesrat benannter Vertreter einer für Wasserwirtschaft zuständigen Landesbehörde, die nicht für die Zulassung der Erprobungsmaßnahmen zuständig ist.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Fracking

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA163

Wege zum Dialog

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