Wer setzt die Expertenkommission ein und wie setzt sie sich zusammen?
FAQDie Bundesregierung setzt die unabhängige Expertenkommission ein. Ihr sollen angehören:
- ein Vertreter der BGR,
- ein Vertreter des UBA,
- ein Vertreter eines Landesamtes für Geologie, das nicht für die Zulassung der Erprobungsmaßnahmen zuständig ist,
- ein Vertreter des Helmholtz-Zentrums Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum (Helmholtz-Gesellschaft),
- ein Vertreter des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung Leipzig sowie
- ein vom Bundesrat benannter Vertreter einer für Wasserwirtschaft zuständigen Landesbehörde, die nicht für die Zulassung der Erprobungsmaßnahmen zuständig ist.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Fracking
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