In welchem Verhältnis stehen die jetzt auf Bundesebene neu eingeführten Regelungen zu den Regelungspaketen zum Insektenschutz, die in den vergangenen beiden Jahren in mehreren Bundesländern erlassen wurden?
FAQBei der Erarbeitung der Entwürfe sowohl für das Gesetz als auch für die Verordnung ist sehr darauf geachtet worden, sich einerseits möglichst eng an den Vorgaben des vom Kabinett bereits im September 2019 beschlossenen Aktionsprogramms Insektenschutz zu orientieren, andererseits aber, wo möglich, auch Raum zu lassen für die Berücksichtigung von rechtlichen Regelungsinitiativen für den Insektenschutz auf Länderebene, wie es sie in jüngerer Zeit insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen gab. Hier war auf der einen Seite zu würdigen, dass auch diese landesspezifischen Regelungsansätze das Ergebnis hart erarbeiteter Kompromissfindung zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsseite darstellen. Auf der anderen Seite war aber auch der Charakter des Aktionsprogramms Insektenschutz als Maßnahmenkatalog mit dem Anspruch bundesweiter Reichweite angemessen in Rechnung zu stellen. Da es dabei zwischen den Ansätzen auf Bundes- und Landesebene in manchen Bereichen mehr Überschneidungen gab als in anderen, schlägt sich dieser Ansatz auch in den beschlossenen Rechtsakten bei unterschiedlichen Regelungen unterschiedlich stark nieder.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Die rechtliche Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz
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