Was passiert mit dem Bodenschutzrecht?

FAQ

Die Anpassung des Bodenschutzrechts an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität ist im Koalitionsvertrag festgelegt. Denn das Bodenschutzrecht ist bisher stark an der Nachsorge, das heißt der Beseitigung von stofflichen Belastungen aus dem Boden, orientiert. Der Fokus der angestrebten Änderung liegt daher auf der Stärkung des Vorsorgegedankens. Dadurch soll dem Schutz der Böden angesichts der neuen Herausforderungen des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Biodiversitätskrise sowie der vielfältigen Nutzungsansprüche besser Rechnung getragen werden. Wenn kein Humus mehr im Boden aufgebaut wird, Stoffe nicht mehr abgebaut werden, Böden ihre Fähigkeit verlieren, Wasser zu speichern, gefährdet dies die Ernährungssicherheit und verschärft die Auswirkungen von extremen Wetterereignissen, wie bei einem Hochwasser aber auch Dürren.

Ziel der Gesetzesnovelle ist es, Böden als Lebensgrundlage auch für die künftigen Generationen zu bewahren.

Anpassung des deutschen Bodenschutzrechts 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
ANK – Böden als Kohlenstoffspeicher

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1907

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