Woher weiß ich, ob eine Mehrwegalternative angeboten wird?

FAQ

Die Letztvertreiber müssen auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln hinweisen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sofort erkennen können, dass Sie die Möglichkeit haben die Speisen und Getränke auch in einer Mehrwegverpackung zu erhalten.

Das gilt sowohl, wenn eigene Mehrwegverpackungen angeboten werden, als auch für die Befüllung mitgebrachter Behältnisse.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1969

Wege zum Dialog

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