Schafft eine Abgabe nicht unnötige Bürokratie für die Unternehmen?
FAQFür die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wird der bürokratische Aufwand so gering wie möglich gehalten. Diese müssen sich lediglich einmal elektronisch beim Umweltbundesamt registrieren und daran anschließend jährlich (jeweils zum 15. Mai) die in Verkehr gebrachte Masse von Einwegkunststoffprodukten über die Einwegkunststofffonds-Plattform DIVID an das Umweltbundesamt melden. Durch die bereits durch Verordnung erfolgte Festlegung der Abgabesätze wird gewährleistet, dass die Hersteller nicht mit unvorhersehbaren Kosten kurzfristig konfrontiert werden.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststofffondsgesetz: Informationen für Hersteller
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