Wie können kleine Cafés und Bistros die Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen erfüllen?

FAQ

Auch kleine Anbieter, die eine Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern und gleichzeitig maximal fünf Mitarbeitende haben, müssen eine Mehrwegalternative anbieten. Allerdings haben diese Betriebe die Wahl: Sie können ihrer Pflicht auch nachkommen, indem sie von den Kundinnen und Kunden mitgebrachte Behältnisse befüllen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten auf Wunsch also in jedem Fall ihre Speisen und Getränke in einer wiederverwendbaren Verpackung – bei kleinen Läden müssen sie diese allerdings gegebenenfalls selbst mitbringen.

Wenn ein kleiner Betrieb keine mitgebrachten Behälter befüllen will, muss auch dieser kleine Betrieb eigene Mehrwegverpackungen und -becher für seine Speisen und Getränke anbieten.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2018

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