Was sind die Kerninhalte des Klimaanpassungsgesetzes?

FAQ

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) hat folgende wesentlichen Inhalte:

  1. Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes mit messbaren Zielen
    Die Bundesregierung wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, diese regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umzusetzen. Die Ziele werden nicht im Gesetz selbst festgeschrieben, sondern auf dessen Grundlage in einem separaten Prozess entwickelt und in einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung von der Bundesregierung beschlossen. Dieser Prozess ist bereits im Gange. Gesetzlich geregelt wird nun auch das Berichtswesen des Bundes: Die Bundesregierung wird verpflichtet, regelmäßige Klimarisikoanalysen und Monitoringberichte zu erstellen.
  2. Berücksichtigungsgebot, Entsiegelung von Böden
    Ein Berücksichtigungsgebot verpflichtet Träger öffentlicher Aufgaben, bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Träger öffentlicher Aufgaben sollen ebenfalls darauf hinwirken, dass versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für die Nutzung notwendig ist, in ihren natürlichen Bodenfunktionen wiederhergestellt und entsiegelt werden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
  3. Stärkung der Klimaanpassung vor Ort
    Für eine effektive Vorsorge gegen die Auswirkungen der Klimakrise sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Risikoanalysen und Anpassungskonzepte erstellt werden. Die Länder werden verpflichtet:
    a) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen,
    b) dafür Sorge zu tragen, dass für die Gebiete der Gemeinden und Kreise Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden (die Länder können hier Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl ausnehmen, wenn dieses Gebiet durch ein Klimaanpassungskonzept für das Gebiet eines Kreises abgedeckt ist),
    c) dem Bund zu berichten, in wie vielen Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen.

Das Klimaanpassungsgesetz sieht außerdem vor, dass die Bundesregierung die Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen der bestehenden Förderlandschaft und durch die jeweils bestehenden Daten- und Beratungsangebote bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten unterstützt. Ein solches Beratungsangebot ist etwa das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA), das vom BMUV beauftragt wurde, um Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung zu beraten und zu unterstützen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Klimaanpassungsgesetz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2034

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