F.07 In Abschnitt 3.3.3 der Fachkunderichtlinie steht, dass praktische Übungen im Rahmen einer Auslagerung auch an einem externen Ort stattfinden können. Dürfen wir auch andere Schulungsteile auslagern? Was wäre zu beachten?

FAQ

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken neben den praktischen Übungen auch andere Schulungsteile an externe Orte auszulagern, zumal die Anforderungen an die Sicherheitsausstattung bei praktischen Übungen in der Regel höher sind, als es für einen reinen Vortrag notwendig wäre (siehe dazu Fachkunderichtlinie NiSV Abschnitt 3.1.5).

Zu beachten ist aber, dass der Schulungsanbieter sicherzustellen hat, dass die in der Fachkunderichtlinie NiSV genannten Anforderungen, auch im Rahmen einer Auslagerung an einen externen Übungsort, eingehalten werden (siehe Fachkunderichtlinie NiSV Abschnitt 3.3.3). Im Zusammenhang mit der Anerkennung bedeutet das, dass die Räumlichkeiten, auf die ausgelagert werden soll, von der Anerkennung durch die Konformitätsbewertungsstelle umfasst sein müssen.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2110

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