Ab wann muss die Einwegkunststoffabgabe gezahlt werden?

FAQ

Die jährliche Einwegkunststoffabgabe ist erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten. Sie berechnet sich aus der jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffprodukten multipliziert mit einem für jede Produktart festgelegten Abgabesatz. Dieser wird durch die Einwegkunststofffondsverordnung festgelegt.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2250

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